Honorarvertrag: Apotheker nicht krankenversichert Alexander Müller, 15.01.2021 10:20 Uhr
Die Apothekenteams wollen bei der Verteilung des Impfstoffs helfen, auch in Berlin. Schon vor Weihnachten hatten sich rund 1000 Apotheker und PTA bei ihrer Kammer gemeldet, um in einem der sechs Impfzentren der Hauptstadt mitzuhelfen. Doch die vom Berliner Senat vorgegebenen Honorarverträge sorgen für reichlich Unmut und Verunsicherung.
Viele Apotheker und PTA wollten in den Impfzentren helfen: um bei der Pandemiebekämpfung zu helfen, des Erlebnisses wegen und um Teil von etwas Großem zu sein oder auch einfach nur, weil sich in den CIZ (kurz für Corona-Impfzentrum) ganz gutes Geld verdienen lässt.
Für die Aufbereitung des Impfstoffs werden in Berlin zehnköpfige Teams gebildet. Der „diensthabende Apotheker“ bekommt 120 Euro pro Stunde, die acht „Zubereiter“ und der „Springer“ in den Teams erhalten je nach Berufsgruppe einen Stundenlohn von 100 Euro (Apotheker), 40 Euro (PTA und Pharmazieingenieure), 20 Euro (Phip) oder 15 Euro (Pharmaziestudierende).
Laut dem vom Land Berlin entwickelten Honorarvertrag sind damit sämtliche Kosten sowie Abgaben und Aufwendungen der Mitarbeitenden abgegolten. Die Honorare sind Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsrechts. Für Zündstoff sorgt aber vor allem der folgende Passus: „Steuern und alle sonstigen Abgaben gehen zulasten der auftragnehmenden Person und sind von ihr oder ihm abzuführen. Die Auftraggeberin wird die zuständige Finanzbehörde über die Einkünfte aus diesem Vertrag informieren.“
Und im nächsten Absatz wird auch noch explizit festgestellt, dass hier kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit dem Land Berlin begründet wird. Weder arbeitsrechtliche Bestimmungen noch Tarifverträge gelten. Und: „Es besteht kein Unfall- und Versicherungsschutz.“
Das macht das gebotene Honorar gleich deutlich weniger attraktiv. Neben den Kosten haben Apotheker und PTA den Aufwand, sich um ihren Versicherungsschutz zu kümmern. Vor allem treibt die kurz vor Weihnachten eilends einbestellten Freiwilligen die Sorge um, unversichert zu arbeiten. Der vom Land zwischengeschaltete Personaldienstleister konnte hier offenbar auch nicht weiterhelfen.
Viele Nachfragen diesbezüglich schlugen auch bei der Berliner Apothekerkammer auf. Die hat zwar die Verträge weder ausgehandelt noch geschlossen, sich aber immerhin an der Rekrutierung beteiligt: Interessierte konnten auf der Homepage der Kammer einen Personalfragebogen ausfüllen und hier neben ihren persönlichen Daten auch Qualifikation, zeitliche Verfügbarkeit und ein Impfzentrum als bevorzugten Einsatzort nennen. Die Kammer leitet diese Daten dann an die Senatsverwaltung weiter. Und in dem Schreiben der Kammer ist von einem „Arbeitsvertrag“ die Rede. Wörtlich heißt es: „Das pharmazeutische Personal erhält für die Dauer der Tätigkeit einen Arbeitsvertrag mit dem Land Berlin oder den Betreibern der CIZ.“
Genau das ist aber nicht der Fall, weshalb sich aktuell der Berliner Senat erneut mit den Verträgen befasst. Ein Eilantrag der CDU, die Zusammenarbeit mit der Zeitarbeitsfirma zu beenden und die Rekrutierung in Abstimmung mit der Apothekerkammer Berlin vorzunehmen, wurde in der vergangenen Woche im Abgeordnetenhaus abgewiesen. Akut ist das Problem in den meisten Fällen ohnehin nicht: Weil der Impfstoff fehlt, wurden zahlreiche Einsatztermine des pharmazeutischen Personals wieder abgesagt.