Menschen in Hessen müssen eine Impfung mit dem angepassten Corona-Impfstoff selbst bezahlen und das Geld dann von ihrer Krankenkasse zurückfordern. Grund ist, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Krankenkassen im Land nicht auf eine Vergütung für die Ärzte einigen konnten.
Der Sicherstellungsauftrag liege bei den Kassen, sagte ein Sprecher der KV am Freitag. Bisher liege aus Sicht der Ärzte „kein ausreichendes Angebot seitens der Kassen“ vor. Daher gebe es noch keine vertragliche Vereinbarung. „Die Gespräche laufen aber weiter mit hoffentlich positivem Ausgang.“ Zuvor hatte der Hessische Rundfunk berichtet.
Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung können Arztpraxen den an die Omikron-Variante angepassten Covid-19-Impfstoff von Biontech/Pfizer erstmals für die Woche ab 18. September bestellen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit angepasstem Impfstoff „für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Covid-Verlauf“. Dazu gehören laut Stiko zum Beispiel Personen ab 60 Jahre und Bewohner in Pflegeeinrichtungen.
Wie hoch Angebot der Kassen und Forderung der Ärzte in Hessen auseinanderliegen, wollte die KV nicht sagen. „Es ist aber so, dass sowohl die Logistik um die Impfung als auch die Dokumentation deutlich aufwändiger sind. Und diesen Mehraufwand haben die Kassen in anderen Ländern anerkannt und honoriert, teilweise, indem sie andere Impfungen wie die Grippe höher vergüten“, so der Sprecher.
Der Betrag, den Patientinnen und Patienten vorstrecken müssen, könnte nach Schätzung der KV bei knapp 35 Euro liegen. Die Kassenärzte rechnen aber „mit einer nicht allzu großen Nachfrage“: Anders als in der Hochzeit der Pandemie gehe es nicht mehr um eine allgemeine Grundimmunisierung der Gesamtbevölkerung, sondern um eine Auffrischung für eine überschaubare Bevölkerungsgruppe.
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