Nutzung oder Verwurf

Hausärzte: Rechtssicherheit für siebte Biontech-Dosis

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Berlin -

Der Deutsche Hausärzteverband fordert Rechtssicherheit für Ärzt:innen, die pro Ampulle des Corona-Impfstoffs von Biontech sieben statt sechs Dosen verabreichen wollen. „Es kann nicht sein, dass täglich in Deutschland Impfdosen weggeworfen werden“, sagte Verbandschef Ulrich Weigeldt den Zeitungen der Funke Mediengruppe. 

Im Umgang mit der siebten Impfdosis brauche es bundesweit Rechtssicherheit. Dass Hausärzt:innen, die mit dem vorhandenen Impfstoff so viele Menschen so schnell wie möglich impfen wollten, riskierten, „mit einem Bein im Gefängnis zu stehen“, dürfe nicht sein, betonte Weigeldt.

Auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sprach sich demnach für Rechtssicherheit für die Nutzung der siebten Biontech-Dosis aus. Bei dem Impfstoff seien nur sechs Dosen pro Ampulle zugelassen – die siebte zu verwenden, sei nicht verboten, aber rechtlich nicht abgesichert. „Ich verstehe, dass viele Ärzte aus Angst vor dem Haftungsrisiko die siebte Dosis des Biontech-Impfstoffs wegwerfen“, sagte Lauterbach und forderte: „Der Staat muss das Haftungsrisiko übernehmen.“

In Rheinland-Pfalz hatte das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) die Entnahme einer siebten Dosis aus einem Vial Comirnaty bereits erlaubt. „Aufgrund des bestehenden Mangels an pandemischem Impfstoff gegen Sars-CoV-2 hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD) auf Anfrage der Kassenärztlichen Vereinigung der Entnahme einer siebten Dosis aus den Vials des Biontech-Impfstoffs Comirnaty zugestimmt“, informiert das Ministerium. Das sogenannte Pooling ist weiterhin verboten.

Comirnaty enthält laut Zulassung sechs Impfdosen à 0,3 ml. Ursprünglich wurde der mRNA-Impfstoff sogar nur mit einer Entnahme von fünf Dosen zugelassen. In der Praxis zeigte sich schnell, dass ein gewisser Überschuss im Vial verbleibt. Um die gesamte Menge auszuschöpfen, wurden die Zulassung und somit die Fachinformation geändert und auf sechs Dosen angepasst. Für einige Apotheker:innen und PTA war dies noch nicht genug – geübte Kollegen können auch eine siebte Dosis entnehmen. Daraufhin entfachte eine Diskussion. Biotnech selbst beruft sich dabei weiterhin auf die Zulassung – mehr als sechs Dosen sind nicht erlaubt. Was definitiv nicht geht, ist das Pooling verschiedener Vials. Die letzte Dosis muss vollständig aus einem Vial entnommen werden können, andernfalls ist die angefangene Dosis zu verwerfen.

 

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