Hamburg: Nur Apotheken, Praxen und Labore dürfen testen dpa, 28.09.2021 17:27 Uhr
Die Hürden für Corona-Schnelltests, wie man sie zur Teilnahme an sogenannten 3G-Veranstaltungen benötigt, werden in Hamburg höher gelegt. Künftig würden nur noch Testbescheinigungen medizinischer Anbieter akzeptiert – also von Arztpraxen, Apotheken und Laboren, sagte Martin Helfrich, Sprecher der Gesundheitsbehörde.
Andere kommerzielle Testzentren seien ab dem 11. Oktober „nicht mehr durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt und dürfen ab diesem Datum keine Testbescheinigungen mehr ausstellen, die im Rahmen der Eindämmungsverordnung akzeptiert werden“.
Die neue Regel sei „das Zurück auf normal“, sagte Helfrich. Auch vor der Pandemie hätten nur medizinische Anbieter entsprechende Bescheinigungen ausstellen dürfen. Um in der Pandemie aber möglichst viele kostenfreie sogenannte Bürgertests durchführen zu können, habe die Bundesregierung es den Ländern ermöglicht, auch nichtmedizinische Anbieter zu beauftragen. Diese Beauftragung sei in Hamburg ausgelaufen und ende nach einer Übergangsfrist am 11. Oktober.
Im Übrigen seien Tests in dem Umfang gar nicht mehr nötig. Inzwischen seien von den Menschen, die sich impfen lassen könnten, über 80 Prozent geimpft, sagte Helfrich. Die Impfung sei der wirksamste Schutz gegen die Pandemie. „Da für alle Personen im Alter von mindestens 12 Jahren eine Möglichkeit besteht, die Corona-Schutzimpfung zu erhalten, ist der Bedarf an Schnelltests erheblich gesunken.“
Ab dem 11. Oktober würden die Tests auch kostenpflichtig. Menschen, für die keine Möglichkeit bestehe, sich durch eine Impfung gegen das Coronavirus zu schützen, könnten sich aber auch weiterhin kostenlos testen lassen, sagte er. Bis Ende des Jahres gelte das unter anderem für alle unter 18-Jährigen, für Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft, für Infizierte, die sich nach Abklingen der Symptome zur Beendigung der Quarantäne testen müssen, und für Menschen, bei denen eine Impfung nachweislich aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Regelmäßige Test soll es auch weiterhin in Bereichen geben, in denen zusätzliche Sicherheit geschaffen werden soll, etwa in Pflegeeinrichtungen. Auch an den Testungen in Kitas und Schulen ändere sich nichts.
Nach dem 3G-Modell können neben Geimpften und Genesenen auch negativ Getestete an Veranstaltungen teilnehmen. Anders als bei 2G (nur Geimpfte und Genesene) gelten aber strengere Auflagen wie Maskenpflicht oder eine Beschränkung der Teilnehmer- beziehungsweise Besucherzahl.