Student muss ins Gefängnis

Haftstrafe für Test-Betrüger

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Berlin -

Das Amtsgericht Lübeck hat heute im Verfahren um Coronatest-Betrug ein Urteil gefällt: Der angeklagte Betriebswirtschaftsstudent wurde zu 2 Jahren 3 Monate Haft verurteilt, seine Komplizin – ebenfalls BWL-Studentin – erhielt 1 Jahr und 6 Monate auf Bewährung. Ihre Bewährungszeit beträgt zwei Jahre, zudem muss sie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Den beiden Studenten wurden vorgeworfen, in einem eigens dafür gegründeten Testzentrum in der Lübecker Innenstadt Proben für Corona-Tests entnommen und von den Kunden dafür Beträge zwischen 39,90 und 119,09 Euro kassiert zu haben. Diese Proben seien aber mehrheitlich nie untersucht worden, weil die Angeklagten gar nicht die technischen Mittel dafür hatten. Dennoch erhielten alle Kunden Bescheinigungen über negative Corona-Tests.

Im März durchsuchte die Staatsanwaltschaft das Testzentrum und ließ es schließen. Den entstandenen Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft auf rund 14.500 Euro. Im Prozess hatten die beiden Angeklagten die Vorwürfe eingeräumt. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

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