Aktuell dürfen Schnelltests nur an bestimmte Personen abgegeben werden: Neben Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gehören seit Anfang Dezember auch Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, die erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime sowie Ferienlager zu den Einrichtungen, die Antigen-Schnelltests über die Apotheke erwerben können. Für die Grünen scheint diese Lockerung bei der Abgabe der In-vitro-Diagnostika noch nicht weitreichend genug, sie fordern einen freien Zugang für alle.
Um schnelle Ergebnisse zu erzielen und mögliche Infektionsketten zu durchbrechen, fordern die Grünen im Bundestag eine Erweiterung der Medizinprodukteabgabeverordnung (MPAV) in Bezug auf die In-vitro-Diagnostika zum Nachweis von Sars-CoV-2. Nicht nur Fachpersonal soll Zugang zu Antigen-Schnelltest haben, sondern auch Privatpersonen. Durch den Abbau von Barrieren könnten Infektionen schneller und in vielen Fällen rechtzeitig erkannt werden.
Die Bundestagsfraktion fordert deshalb in einem Antrag, die Abgabe von Antigen-Schnelltests in Apotheken an Laien zur „regelmäßigen Selbstanwendung“ zu erlauben: „Es darf keine Barrieren mehr geben, der Erwerb und die Anwendung von Schnelltests muss erlaubt werden für Laien“, so das Urteil des Grünen-Abgeordneten Janosch Dahmen. „Die Schnelltests könnten gerade in dieser Phase für die rasche Identifikation und Isolation von Infizierten sorgen.“ Gerade in der symptomfreien Zeit sind Erkrankte am infektiösesten. Oftmals gehen die Betroffenen in dieser Zeit ihren Aufgaben normal nach. Das Risiko einer Verbreitung steigt.
Vor allem Menschen, die im Alltag viele Personenkontakte haben, sollten sich laut den Grünen regelmäßig selbst testen können. Laut Bundestagsfraktion soll nicht nur das Personal im Gesundheitswesen die Möglichkeit zur regelmäßigen Testung haben. Auch anderen Berufsgruppen wie beispielsweise Lehrern, Polizisten und Verkäuferinnen sollte diese Möglichkeit gegeben werden.
Bereits im November wurde der sogenannte Arztvorbehalt gestrichen. Seitdem muss ein patientennaher Schnelltest nicht mehr zwangsläufig von einem Mediziner durchgeführt werden. Durch die Aushebung des Arztvorbehaltes durften zunächst neben Ärzten auch Gesundheits- und Kranken- sowie Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger und Pflegefachkräfte und Notfallsanitäter solche Tests durchführen. Die durchführende Person muss aufgrund ihrer Kompetenzen fähig sein, die heilkundliche Tätigkeit – in diesem Fall einen Nasen-Rachen-Abstrich – vorzunehmen.
Lange Zeit blieb es den Apothekern verboten, Schnelltests in der Apotheke anzubieten. In den meisten Nachbarländern testeten die Kollegen ihre Kunden bereits auf Sars-CoV-2. In einer italienischen Apotheke wurde ein eigens hierfür konstruiertes Zelt aufgestellt. In der Schweiz kamen ungenutzte Kosmetikräume zum Einsatz. Auch in Österreich wird in aktuell nicht genutzten Büro- oder Laborräumen getestet. Die Resonanz der Kunden war positiv, die Nachfrage ist weiterhin hoch. Gerade vor den Feiertagen waren die meisten Termine ausgebucht.
Kurz vor Weihnachten bekamen auch die Apotheken in Deutschland das Go zur Durchführung. „Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und der für die Aufsicht zuständigen Landesministerien steht es jedem Apothekenleiter frei, Antigentests durchzuführen. Da umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin schon stark beansprucht werden, wird aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten“, informierte Abda-Präsident Friedemann Schmidt.
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