Genesenenzertifikat: Handlungsanweisung und Update fehlen Alexandra Negt, 23.02.2022 11:04 Uhr
Ein Genesenenzertifikat soll jetzt auch auf Grundlage eines positiven Antigen-Schnelltests ausgestellt werden können. Eine Handlungsanweisung seitens der Abda fehlt noch, genauso wie ein Update im DAV -Portal.
Das EU-weit gültige Genesenenzertifikat soll ab sofort auch nach einem positiven Schnelltest ausgestellt werden können. Auch eine rückwirkende Ausstellung für alle positiven Schnelltests ab dem 1. Oktober 2021 soll möglich sein. Doch noch können Apotheken keine Genesenenzertifikate auf Grundlage eines positiven Antigen-Schnelltests ausstellen.
Auswahl fehlt – Abda berät sich
Im DAV-Portal muss die Apotheke aktuell das Datum des PCR-Tests eintragen. Eine zusätzliche Auswahl für die Eintragung des Testdatums eines Schnelltests fehlt. Apotheker:innen und PTA müssen auf eine Anpassung im Portal warten.
Generell fehlt auch eine Handlungsanweisung seitens der Abda. Auch hier wurde man überrascht von der neuen Regelung und muss sich intern abstimmen, wie das Vorgehen in der Apotheke ablaufen soll. Die Abda versucht nun schnellstmöglich eine Lösung zu finden.
Die Ausstellung eines Genesenenzertifikates direkt nach der Durchführung eines Antigen-Schnelltestests wird nicht möglich sein. Bei PCR-Tests gilt aktuell folgende EU-Regelung: Die Ausstellung eines Genesenenzertifikates ist erst elf Tage nach der Durchführung des PCR-Tests möglich. Überträgt man diese Vorgabe auf die Ausstellung auf Basis eines Schnelltests, so müssten Apotheker:innen und Apotheker die Kund:innen zunächst nach Hause schicken und erneut in die Offizin bitten. Auf nationaler Ebene ist das Genesenenzertifikat übrigens erst ab Tag 29 nach PCR-Testung gültig.
Update (15:05 Uhr): Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mittlerweile mitgeteilt, dass es kein Schnelltest-Genesenenzertifikat in Deutschland geben wird. Die Regelung soll vor allem in Ländern Anwendung finden, die aktuell unter einem Mangel an PCR-Tests leiden.