Gang zur Apotheke auch nachts erlaubt APOTHEKE ADHOC, 26.04.2021 11:46 Uhr
Es war das erste Wochenende mit Ausgangssperre. Nach 22 Uhr durfte man nur noch alleine raus – außer spazieren oder joggen ist nichts mehr erlaubt. Nach 24 Uhr müssen dann alle zu Hause bleiben. Es gibt wenige Ausnahmen, beispielsweise medizinische Notfälle. Auch der Gang zur Apotheke gehört dazu.
Spätestens ab Mitternacht muss man bei einer Kontrolle draußen einen „triftigen Grund glaubhaft machen“ – hierzu zählen neben Arbeitswegen und dem Spaziergang mit dem Hund auch medizinische Notfälle. Zunächst war nicht klar, wie sich ein medizinischer Notfall genau definiert: Muss es eine Fahrt in die Notaufnahme sein? Oder reicht der Gang zur Notdienst-Apotheke? Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verwies am Freitag auf Anfrage auf das Bundesinnenministerium (BMI), das sich aber noch nicht dazu geäußert hat.
Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Abda, informiert dazu wie folgt: „Die Apotheken sind in Notsituationen unverzichtbar für die Arzneimittelversorgung. Sei es, weil nachts Rezepte aus dem ärztlichen Notdienst beliefert werden müssen, oder weil Patientinnen oder Patienten nachts dringend rezeptfreie Arzneimittel brauchen. Wenn jemand nachts zur Notdienst leistenden Apotheke unterwegs ist, ist dies rechtlich zulässig.“
Eine Ausnahme der Ausgangssperre tritt dann in Kraft, wenn eine Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum abgewendet werden muss, insbesondere bei medizinischen Notfallen, informiert die Abda in ihrer aktuellen Stellungnahme. Die neuen Regelungen, inklusive der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, gelten zunächst bis zum 30. Juni. Das erste Wochenende mit Ausgangssperre scheint für die Notdienst-habenden Apotheken kaum Änderungen mit sich gebracht zu haben: Das Kundenaufkommen, so erzählen zwei Apotheker:innen, habe sich, zumindest an diesem ersten Wochenende mit Ausgangssperre, nicht geändert.