FFP2-Scheine: Nur ein Wasserzeichen gültig? APOTHEKE ADHOC, 01.02.2021 09:29 Uhr
Die Bezugsberechtigungsscheine für kostenlose FFP2-Masken hören nicht auf, manche Apotheker zu verwirren: Nachdem bereits erste mutmaßliche Fälschungen auftauchten, fiel nun einigen Apothekern auf, dass Scheine mit abweichenden Wasserzeichen im Umlauf sind. Handelt es sich etwa bei ihnen um Fälschungen?
Die Sicherheitsmerkmale der FFP2-Berechtigungsscheine verwirren manche Apothekenmitarbeiter, denn sie sind nicht einheitlich – nicht ganz zumindest: Eigentlich haben die Scheine zwei wesentliche Sicherheitsmerkmale. Unter UV-Licht sollte ein Sicherheitssiegel sichtbar werden, das aus einem Bundesadler und einer stilisierten FFP2-Maske besteht, die knapp ineinander verschränkt sind. Doch bereits hier berichten manche Apotheken, dass es Abweichungen gibt. Auf manchen Scheinen sind unter UV-Licht nämlich keine Siegel zu sehen, sondern nur vereinzelte Leuchtfasern ohne erkennbares Muster.
Noch leichter, weil ohne UV-Lampe, lässt sich am HV das Wasserzeichen kontrollieren, man muss den Schein dazu nur gegen das Licht halten. Das Wasserzeichen, das dann zu sehen sein sollte, besteht aus Waben, die abwechselnd die Buchstaben G und D sowie das Zeichen & enthalten. Doch auch hier entsteht zurzeit mancherorts Verwirrung: Denn auf manchen Scheinen sieht das anders aus. Statt der Waben enthalten sie nur die stilisierten Buchstaben G, S und D, wobei das S zwischen beiden größer gedruckt ist.
Auf den ersten Blick könnte man das für eine abgespeckte Fassung des Sicherheitsmerkmals halten – oder eben eine Fälschung. Doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt Entwarnung: „Die Berechtigungsscheine wurden auf zwei verschiedenen Papieren gedruckt“, heißt es auf Anfrage – ergänzt um die Zurechtweisung, dass man das als Apotheker eigentlich wissen müsste: „Die Apotheken haben in einem Infoblatt der Bundesdruckerei eine Beschreibung der Wasserzeichen erhalten. Darin ist auch angegeben, dass auch die im Papier eingebetteten Sicherheitsfasern bei den Papieren unterschiedlich ausfallen.“
Dabei hatte sich das BMG vor kurzem selbst noch sehr bedeckt gehalten, als es nach den Sicherheitsmerkmalen gefragt wurde. Nachdem sich die Bundesdruckerei auf Anfrage nicht zu ihnen äußern wollte, hieß es von dort schmallippig: „Ein Sicherheitselement der Coupons ist unter anderem ein Wasserzeichen im Papier, das im Durchlicht zu sehen ist. Zudem sind Zeichen unter UV-Licht zu erkennen“, so ein Sprecher, der darüber hinaus um Verständnis bat, dass weitere Elemente aus Sicherheitsgründen nicht weiter beschrieben werden können.