Fehler auf dem NNF-Beleg

FFP2: Apotheke rechnet 22 Millionen Euro ab

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Berlin -

Mit der Verteilung der FFP2-Masken verdienen die Apotheken gutes Geld – vor allem mit dem aktuell gültigen Preis von 6 Euro pro Maske. Doch als eine Apotheke bei der ersten Abrechnung 22 Millionen Euro geltend machte, gab das Rechenzentrum den Beleg zur erneuten Prüfung zurück.

Die im Januar gegen Coupon abgegeben Masken konnten die Apotheken zum Monatswechsel erstmals in Rechnung stellen. Die Prozesse müssen sich allerdings erst noch einspielen. Die Rechenzentren berichten von einigen Pannen: So hätten einige Apotheken ein normales Muster-16-Rezept mit der Sonder-PZN bedruckt, andere sogar die Berechtigungsscheine eingeschickt.

Den Vogel abgeschossen hat aber eine Apotheke aus Nordrhein-Westfalen. Die hat zwar ordnungsgemäß den NNF-Beleg für die Abrechnung genutzt, bei der Anzahl der Masken aber offensichtlich daneben gelangt: Rund 22 Millionen Euro wurden auf dem Beleg in Rechnung gestellt, das entspricht etwa 611.000 eingelösten Coupons oder 3,6 Millionen herausgegebenen Masken.

Das Rechenzentrum hat das so nicht an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weitergereicht, sondern den Beleg zur erneuten Prüfung an die Apotheke zurückgegeben. Bei allem Verständnis dafür, dass sich bei einem neuen Prozedere Fehler einschleichen können, wundert man sich beim Rechenzentrum über den Vorfall. Immerhin sei der Beleg ein Dokument, gestempelt und vom Inhaber unterschrieben.

Für die Abrechnung der Masken verwenden die Apotheken den Sonderbeleg für den Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Angegeben werden die Sonder-PZN 06461245, Apotheken-IK, Summe der Eigenbeteiligung, Gesamtbrutto, der Anzahl der Maskensets und die daraus resultierende Vergütung. Im unteren Teil des Rezepts lautet der Text „Schutzmasken“, darunter ist der letzte Kalendertag des Abgabemonats zu vermerken. Stempel und Unterschrift gehören unten recht in die Ecke.

Noch unklar ist, wie der Prozess angepasst werden soll, wenn Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wie angekündigt das Honorar senkt. Aktuell erhalten die Apotheken 6 Euro brutto pro Maske, laut einem Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll der Wert auf 3,30 Euro netto gesenkt werden – und zwar schon zum 10. Februar.

Die Apotheken müssten also bei der Abrechnung für den Februar zwei Preise berücksichtigen, zum Beispiel über eine zweite PZN. Diese Änderung ließe sich aber nicht innerhalb einer Woche von den Softwarehäusern und Rechenzentren umsetzen. Der Verband der Rechenzentren (VDARZ) ist schon im Austausch mit der Abda, wie man die Umstellung lösen soll – so sie denn kommt. Noch ist der Entwurf nicht durch, die Abda hat gegen die geplante Kürzung protestiert und fordert in ihrer Stellungnahme wenigstens 4,03 Euro pro Maske.

Die Abda ist mit der Absenkung der FFP2-Pauschale nicht zufrieden. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Corona-Schutzmaskenverordnung spricht sie sich für einen Erstattungspreis von 4,03 Euro netto pro Maske aus, enstprechend 4,80 Euro brutto. „Die Apotheken haben in Erfüllung des Abgabeanspruchs Dispositionen auch für den Abgabezeitraum ab dem 10. Februar 2021 getroffen, die sich an den bisher geltenden Rahmenbedingungen orientiert haben. Den Erstattungspreis für diesen Personenkreis ab dem 10. Februar 2021 auf 3,30 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu senken, kommt insofern faktisch einer Rückwirkung gleich, die die Apotheken über Gebühr belastet.“

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