FAQ zu AstraZeneca: Das sagen BMG und PEI Cynthia Möthrath, 17.03.2021 11:51 Uhr
Die Unterbrechung der AstraZeneca-Impfungen wirft noch immer viele Fragen auf. Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Paul-Ehrlich-Institut (PEI) haben daher neue FAQ veröffentlicht, in denen sie über die wichtigsten Fragen aufklären.
Vor allem die Frage nach dem „Warum“ kursiert seit dem Bekanntwerden des Impfstopps. Mittlerweile ist klar, dass er aufgrund von mehreren Fällen einer speziellen Form von schwerwiegenden Hirnvenen-Thrombosen in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen veranlasst wurde. Das PEI hatte die Empfehlung ausgesprochen, das BMG folgte dieser.
Als Grund für die Überprüfung gibt das BMG vor allem die Sicherheit des Impfstoffes an: „Impfung ist Vertrauenssache und kein Zwang. Jeder Impfling muss sicher sein, dass alle Informationen zum Impfstoff transparent und vollständig vermittelt werden und nichts zurückgehalten wird“, heißt es in den FAQ. Daher müssten auch seltene, aber gegebenenfalls schwerwiegende Nebenwirkungen sorgfältig geprüft werden.
Auftreten der Thrombosen zeigt „Muster“
Das PEI spricht beim Auftreten der Sinusvenenthrombosen von einem „Muster“: Betroffen waren vor allem Frauen jüngeren bis mittleren Alters. Die Fälle nach der Impfung mit der Vakzine von AstraZeneca seien statistisch signifikant höher als die Anzahl von Hirnvenenthrombosen, die normalerweise in der Bevölkerung auftreten. „Etwa ein Fall wäre zu erwarten gewesen, sieben Fälle waren gemeldet worden.“ Das BMG erklärt hierzu: „Trotz der hohen Zahl an Impfungen mit AZ (insgesamt 1,6 Mio) ist das überdurchschnittlich viel.“
Es sei somit nicht vertretbar gewesen weiter zu impfen. „Die gemeldeten Fälle wurden von Experten beim PEI begutachtet, die EINSTIMMIG zum Ergebnis gekommen sind, dass die beobachteten Fälle mit der Impfung zusammenhängen könnten.“ BMG und PEI seien daher verpflichtet gewesen, die abgestimmten Verfahren bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) einzuleiten. Selbst wenn entschieden werde, trotz aller Warnungen weiter zu impfen, müssten die impfenden Ärzt:innen und die Impflinge über die möglichen Nebenwirkungen aufgeklärt werden. „Der Staat hat bei empfohlenen Impfungen besondere Sorgfaltspflichten.“
Häufig wird kritisiert, dass durch den aktuellen Impfstopp mehr Todesfälle riskiert werden. Der Aspekt sei statistisch und legitim – allerdings erklärt das BMG: „Der Staat ist rechtlich insbesondere auch dem einzelnen Bürger / der einzelnen Bürgerin verpflichtet, der / die im Rahmen einer staatlichen Impfkampagne geimpft wird!“ Weiter heißt es: „Wenn diese Pflichten verletzt werden, und die Impfkampagne weiterlaufen würde, ohne die Bevölkerung und die zu impfenden Personen ordentlich aufzuklären, könnten auch rechtliche Konsequenzen drohen.“
Was ist mit den Zweit-Impfungen?
Doch was ist mit Personen, die bereits die erste Dosis des AstraZeneca-Impfstoffes erhalten haben? Können diese ihren Impfschutz mit der Vakzine eines anderen Herstellers vervollständigen? Die nüchterne Antwort des BMG: „Das ist noch nicht klar.“ Man sei bereits mit einer Erstimpfung „gut“ gegen einen schweren Verlauf geschützt. „Eine Gefahr geht nicht davon aus, wenn man die zweite Impfung auslässt.“ Das PEI erklärt zudem, dass derzeit keine Daten zu einer Kombination verschiedener Impfstoffe vorliegen. „Aus diesen Gründen sollte derzeit der Impfschutz nicht mit einem anderen Impfstoff komplettiert werden.“ Vor dem Hintergrund, dass der Impfabstand zwischen den beiden Impfungen von AstraZeneca zwölf Wochen betragen soll und auch ein Überschreiten des Impfabstands nicht dazu führe, dass die Impfung nicht mehr wirke, „sollten in Ruhe die Ergebnisse der aktuellen Überprüfung abgewartet werden“, erklärt das PEI.
Thromboserisiko: Pille vs. Impfung
Das BMG bezieht sich zudem auf den Vergleich der Thrombosen unter Kontrazeptiva: „Es ist richtig, dass für Anti-Baby-Pillen Thrombosen, auch mit tödlichem Verlauf, als sehr seltene Nebenwirkung bekannt sind und in der Patienteninformation aufgeführt sind.“ Allerdings müsse jede Frau, die eine entsprechende Verordnung erhält, vom Arzt/von der Ärztin über dieses Risiko aufgeklärt werden. „Für die AstraZeneca-Covid-19-Impfung ist die seltene Nebenwirkung einer Sinusvenenthrombose mit teils tödlichem Verlauf bisher nicht in der Patienteninformation aufgeführt, außerdem unterscheidet sich die staatlich empfohlene Impfung von Gesunden arzneimittelrechtlich von der Verordnung eines Arzneimittels.“ Weiter heißt es: „Vertrauen und Transparenz sind bei Arzneimittelverordnung immer wichtig, bei Impfungen wegen der breiten Anwendung bei Gesunden aber ganz besonders.“