Ab April in den Apotheken

Faktencheck: Umgang mit Corona-Impfstoffen

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Berlin -

Ab April sollen die Hausärzte bei den Corona-Impfungen mit einsteigen. Dann soll die Distribution über den gewohnten Weg über Apotheken erfolgen. In gut einer Woche geht es also los mit der Bestellung über den Großhandel. Doch wie kommen die Durchstechflaschen in der Apotheke an und wie müssen die Vials dann gelagert werden? Eine Übersicht zum Download.

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Jeder der vier aktuell zugelassenen Impfstoffe hat eine andere Lagerungstemperatur. Während drei Impfstoffe tiefgekühlt ausgeliefert werden (Biontech, Moderna, Janssen), erfolgt die Distribution des Vektorviren-Impfstoffs von AstraZeneca bei Kühlschranktemperaturen. Je nachdem, wie lange die Vials in der Apotheke verbleiben, müssen sie auch vor Ort bei tiefen Temperaturen gelagert werden.

Am ehesten ans Tagesgeschäft wird die Lagerung des Impfstoffes von AstraZeneca angelehnt sein. Die Vakzine benötigt eine Lagertemperatur von 2 bis 8 °C und kann demnach im normalen Arzneimittelkühlschrank gelagert werden. Da die Geräte über eine Temperaturkontrolle verfügen, kann die Einhaltung der Lagertemperatur ohne großen Aufwand dokumentiert werden. Für die Lieferung an die Arztpraxis muss auch für kurze Wege eine Kühlbox verwendet werden. Ob den Apotheken hierfür speziell qualifizierte Kühlboxen zu Verfügung gestellt werden oder die Apotheke den Kühltransport selbst validieren muss, bleibt vorerst offen.

Bei den drei anderen Impfstoffen wird eine Lagerung bei Minustemperaturen vorgegeben. So wird für die Vakzine von Janssen eine Lagertemperatur von -25 bis -15 °C angegeben. Nur bei Einhaltung dieses Temperaturbereiches ist der Vektorimpfstoff bis zum angegebenen Verwendbarkeitsdatum einsatzfähig. Bei einer Lagerung im Kühlschrank wird die Haltbarkeit auf drei Monate herabgesetzt. Je nachdem, wie die Logistik zwischen Apotheke und Arztpraxis geplant ist, könnte auf eine Tiefkühlung verzichtet werden. Generell gilt: Die verwendete Art der Kühlung ist zu dokumentieren, ein neues Haltbarkeitsdatum muss generiert werden. Über dieses sollte die Arztpraxis in Kenntnis gesetzt werden, um ihre Termine zu planen.

Ähnliches gilt für den mRNA-Impfstoff von Moderna. Bei -25 bis -15 °C ist er für sieben Monate stabil, bei einer Lagerung zwischen 2 und 8 °C hingegen nur 30 Tage. Um einen Verfall von Impfstoff zu vermeiden, sollte mit den jeweiligen Arztpraxen eine Absprache getroffen werden, dass die gelieferten Dosen binnen weniger als 30 Tagen verimpft werden. Von wirklicher Lagerhaltung kann bei Kühlschranktemperaturen nicht gesprochen werden, da sollte die Apotheke dann eher auf die tiefgekühlte Lagerung zurückgreifen.

Noch tiefere Temperaturen benötigt Comirnaty. Der mRNA-Impfstoff von Biontech muss zwischen -90 und -60 °C gelagert werden. Diese Ultratiefkühlschränke sind in den wenigsten Apotheken vorhanden. Zwar liegen neuere Daten zu einer Lagerung bei -25 bis -15 °C vor, doch noch kann auf diesen Temperaturbereich nicht ausgewichen werden. Die Daten müssen vorher geprüft und die Fachinformation angepasst werden. Bei einer Lagerung im Kühlschrank verkürzt sich die Haltbarkeit auf fünf Tage.

Ein Vorteil: Biontech liefert die Vakzine in einem Thermoversandbehälter aus, der gleichzeitig als temporärer Lagerort genutzt werden kann. Durch das enthaltene Trockeneis kann der spezielle Karton die benötigte Temperatur für bis zu 15 Tage halten. Alle fünf Tage muss „nachgeist“ werden.

Der Karton kann zweimal täglich für maximal je drei Minuten geöffnet werden. So kann die benötigte Menge Vials entnommen und ausgeliefert werden. Zwischen der Entnahme und der erneuten Tiefkühlung in der Arztpraxis sollten maximal fünf Minuten liegen. Einmal aufgetauter Impfstoff darf nicht erneut eingefroren werden. Wird der Impfstoff in der Arztpraxis lediglich gekühlt gelagert, so ergibt sich eine Haltbarkeit von fünf Tagen. Theoretisch könnten die Arztpraxen am Wochenanfang mit der benötigten Menge Impfstoff von der Apotheke beliefert werden. Bei der Abgabe von lediglich gekühltem mRNA-Impfstoff muss darauf geachtet werden, dass größere Erschütterungen ausgeschlossen werden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will den Aufwand beim Honorar berücksichtigen: Vorgesehen ist eine „Vergütung je abgegebener Durchstechflasche“, diese unterscheidet zwischen kühlpflichtigen sowie ultra- oder tiefkühlpflichtigen Impfstoffen. Ein konkreter Betrag wird bislang nicht genannt, genauso unklar ist, ob die Apotheken den Impfstoff an- und weiterverkaufen oder nur gegen die Gebühr ausliefern.

 

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