Ab kommender Woche soll bei den niedergelassenen Ärzt:innen geimpft werden, jetzt werden die Prozesse für Praxen und Apotheken konkretisiert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt erste Vorgaben, wie die Vakzine geordert werden: Die erste Bestellung soll demnach bereits am 30. März ausgelöst werden. Das benötigte Verbrauchsmaterial wird über die Apotheke mitgeordert.
Die KBV informiert die Praxen in einem mehrseitigem Informationsschreiben zur geplanten Umsetzung der dezentralen Impfung. Auch für Apotheken bietet das Schreiben einige wichtige Informationen, so wird beispielsweise der zeitliche Ablauf konkretisiert: Demnach soll die erste Bestellung bereits am 30. März erfolgen. Bis spätestens 12 Uhr sollen die Praxen bei der Apotheke ordern. Wichtig: Jede Praxis darf nur eine Apotheke benennen, bei der bestellt werden soll. Die KBV weist darauf hin, dass die Apotheke die Bestellung für den geplanten Impfstart am 7. April unbedingt am 30. März benötigt.
„Der wöchentliche Rhythmus ist unter anderem erforderlich, da der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer im aufgetauten Zustand innerhalb von 120 Stunden (Lagerung 2 °C bis 8 °C) verimpft werden muss“, heißt es in dem Schreiben. Generell wird nur von den Impfstoffen von Biontech und AstraZeneca gesprochen; weder auf den Vektorimpfstoff von Janssen, noch auf den mRNA-Impfstoff von Moderna wird eingegangen. Die Anzahl bestellbarer Dosen ist ebenfalls gedeckelt: „Die Bestellmenge ist zunächst auf 18 bis maximal 50 Impfstoffdosen pro Woche begrenzt. Da für die Arztpraxen vorerst ausschließlich der Impfstoff von Biontech/Pfizer mit 6 Dosen je Mehrdosenbehältnis (Vial) bereitsteht, wird die Menge entsprechend angepasst.“
Die KBV kalkuliert direkt mit sechs Dosen Comirnaty pro Vial. Hierfür benötigt der Arzt passendes Arbeitsmaterial. Die Entnahme der sechsten Dosis ist zwar mittlerweile in der Fachinformation festgehalten, doch diese zusätzlichen 0,3 ml können nur bei der Verwendung passender Spritzen-Kanülen-Kombinationen sichergestellt werden. Biontech empfiehlt Spritzen mit Spardorn und Kanülen, die ein maximales Totvolumen von 35 μl aufweisen. Die benötigten Materialen sollen von der Apotheke direkt mitgeliefert werden.
Die Bestellung für die Erstimpfung erfolgt generisch. Das bedeutet, die Arztpraxis ordert den Impfstoff ohne die spezifische Angabe des genauen Produktes. Hinzu kommt das jeweils benötigte Zubehör. Neben Spritzen und Kanülen wird hier auch die bei Biontech benötigte Kochsalzlösung hinzugezählt. Perspektivisch soll auch eine impfstoffspezifische Bestellung erfolgen können. Damit es bei der Zweitimpfung der Patienten nicht zur Lieferung falscher Mengen Vials kommt, bestellen Praxen hierfür den entsprechenden Anteil impfstoffspezifisch mit dem Hinweis auf die Zweitimpfung.
Die Abstände der beiden Impfungen werden anders als in den Impfzentren kalkuliert. „Dabei ist das in der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 (CoronaImpfV) festgelegte Impfintervall (Biontech/Pfizer 6 Wochen, AstraZeneca 12 Wochen) zu berücksichtigen“, heißt es von der KBV.
Die Apotheken werden die Bestellungen auf dem gewohnten Formular 16 für patientenbezogenen Sprechstundenbedarf erhalten. Im Infoschreiben gibt die KBV ein Besipiel für eine Erst- und eine Zweitbestellung. Das Beispiel lautet:
Da gerade zu Beginn davon auszugehen ist, dass nicht alle Praxen die georderten kontingentierten Mengen erhalten können, müssen Ärzt:innen und Apotheker:innen in engem Austausch miteinander stehen. Nur so können Termine frühzeitig umgelegt oder abgesagt werden. Hierzu heißt es seitens der KBV: „Es ist vorgesehen, dass die Praxen bis Donnerstag der Bestellwoche darüber informiert werden, ob ihnen in der Folgewoche die bestellte Menge in dem Umfang geliefert werden kann. In der ersten Bestellwoche soll dies bereits am Mittwoch, 31. März 2021, geschehen. Die Rückmeldung erfolgt durch die Apotheke, bei der die Praxis bestellt hat.“ Für die erste Rückmeldung hätten die Apotheken demnach einen Tag Zeit.
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