Einheitliche Zertifikate: Treffen der G20-Gesundheitsminister dpa/APOTHEKE ADHOC, 20.06.2022 08:14 Uhr
Wie können die globalen Gesundheitssysteme infolge der Corona-Pandemie gestärkt werden? Und können internationale Reisedokumente, darunter vor allem Impfzertifikate, weltweit standardisiert werden? Diese und ähnliche Fragen beschäftigen die Gesundheitsminister der G20-Staaten, die am Montag in der indonesischen Stadt Yogyakarta zu einem zweitägigen Treffen zusammengekommen sind.
Der indonesische G20-Vorsitz strebt im Zuge der Wiedereröffnung der Grenzen eine weltweite Harmonisierung der Corona-Gesundheitsprotokolle für sicheres Reisen an.
„Globale Zusammenarbeit ist entscheidend, um die Pandemie zu überwinden und sicherzustellen, dass wir auf die nächste vorbereitet sind“, sagte Nadia Tarmizi, die Sprecherin des indonesischen Gesundheitsministeriums, kurz vor Beginn der Gespräche. Das Treffen sei ein wichtiger Moment für die G20, um die Kapazitäten der nationalen, regionalen und globalen Gesundheitssysteme zu stärken. Zu dem Treffen ist auch der Chef der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Tedros Adhanom Ghebreyesus, in den Inselstaat gereist.
Am Dienstag wollen die Gesundheitsminister mit den G20-Finanzministern zusammenkommen, um über einen geplanten Finanzvermittlungsfonds (FIF, Financial Intermediary Fund) zu beraten. Dieser soll helfen, das weltweite System zur Vorbereitung und Reaktion auf künftige Pandemien zu stärken. Ende Oktober werden sich die G20-Gesundheitsminister zu weiteren Gesprächen auf Bali treffen – kurz vor Beginn des G20-Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs, das am 15. und 16. November auf der beliebten Urlaubsinsel stattfindet.
Übrigens: Die EU-Impfzertifikate wurden in ihrer Gültigkeit verlängert. Dadurch, dass es im Herbst und Winter erneut zu einem europaweiten Anstieg der Infektionszahlen kommen könnte, wurde die Gültigkeit auf Ende Juni 2023 verlängert. Die technische Gültigkeit der in die Corona-Warn-App und CoVPass-App eingespeisten QR-Codes bleibt davon unberührt. Hier müssen die Inhaber:innen nach 365 Tagen eine Aktualisierung vornehmen.