Eil-Verordnung: Klinikapotheken müssen Vorräte aufstocken APOTHEKE ADHOC, 09.07.2020 12:18 Uhr
Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Corona-Patienten in Kliniken hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt die Aufstockung der Vorräte von intensivmedizinischen Arzneimitteln angeordnet. 14 namentlich in einer Eil-Verordnung aufgeführte Arzneimittel müssen ab Ende Oktober für drei statt zwei Wochen bevorratet werden. In den letzten Monaten gab es bei der Versorgung regional immer wieder Engpässe.
Auch in Deutschland müssen Corona-Patienten teilweise intensivmedizinisch behandelt werden. Die Erhöhung der Intensiv- und Beatmungskapazitäten im Rahmen der Covid-19-Pandemie habe kurzfristig auch zu einer erhöhten Nachfrage nach bestimmten Arzneimitteln geführt, da neben der apparativen Ausstattung eines Beatmungsplatzes auch die im Belegungsfall notwendigen Arzneimittel vorrätig gehalten werden müssen, so die Begründung der neuen ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung (IST-ABV). Insbesondere in Regionen mit hoher Covid-19-Prävalenz sei „es zu Engpasssituationen mit diesen Arzneimitteln“ gekommen.
Um in dieser Situation auch im Fall weiterer Corona-Infektionswellen oder beim Auftreten von Corona-Hotspots die intensivmedizinische Versorgung von Kliniken sicherzustellen, „ist eine Erhöhung der Bevorratung mit den benötigten Arzneimitteln in der Krankenhausapotheke oder krankenhausversorgenden Apotheke angezeigt.
Um die Versorgung dieser Patienten mit den typischerweise im Rahmen der intensivmedizinischen Behandlung benötigten Arzneimitteln auch für den Fall einer nicht vorhersehbaren Steigerung intensivmedizinischer Behandlungen sicherzustellen, werde die bestehende Vorratshaltung in Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken des Bedarfs von bisher mindestens zwei Wochen auf einen Bedarf von mindestens drei Wochen erhöht. Mit der Verordnung werden die Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken verpflichtet, ab dem 31. Oktober die Menge aufzustocken.
Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) stehen in Deutschland derzeit rund 33.000 Intensivbetten zur Verfügung. Ausgehend von der Annahme, dass pro Tag pro belegtem Intensivbett Kosten in Höhe von 500 Euro für die von der Verordnung erfassten Arzneimittel verursacht würden, entstehen für die einmalige Erhöhung der Bevorratung um den Bedarf einer weiteren Woche Kosten von insgesamt rund 115 Millionen Euro für die Krankenhausträger beziehungsweise die Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken.
Laut IST-Verordnung handelt es sich um eine einmalige befristete Erhöhung der Bevorratung. Die Verpflichtung zur erhöhten Bevorratung dieser Arzneimittel endet mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021.
Folgende Arzneimittel sind in der Verordnung aufgeführt:
- Adrenalin
- Amiodaron
- Argatroban
- Clonidin
- Esmolol
- Heparine
- Meropenem
- Midazolam
- Morphin
- Noradrenalin
- Novaminsulfon
- Piperazillin/Tazobactam
- Propofol
- Sufentanil