Mobile Teams als Teil von Arztpraxen

Drittimpfungen: Länder noch in Abstimmung Alexandra Negt, 06.08.2021 14:19 Uhr

Noch befinden sich die Länder in der Abstimmung, wie genau der Aufbau der mobilen Teams nach Schließung der Impfzentren aussehen soll. Foto: Rido/shutterstock.com
Berlin - 

Gut zwei Monate werden die Bürger:innen noch in den Impfzentren immunisiert. Ende September soll Schluss sein. Die mobilen Teams soll es weiterhin geben, auch um die notwendigen Drittimpfungen der Alten- und Pflegeheimbewohner durchzuführen. Hier könnten auch die Apotheken ins Spiel kommen. Denn der Weg der Impfstoffbelieferung müsste sich ändern.

Impfen ist Ländersache – die Pläne zur genauen Umsetzung befinden sich gerade in Abstimmung. Einige Länder, darunter Berlin, schließen einen Teil der Impfzentren schon frühzeitig. Andere Länder setzten auf verkürzte Impfintervalle, um so viele Bürger:innen wie möglich noch zu immunisieren. Niedersachsen verkürzt die Intervalle beispielsweise schrittweise. Zunächst von sechs auf vier Wochen. Dann ab dem 30. August auf drei Wochen. Das Land möchte nur noch bis zum 5. September Erstimpfungen vornehmen, sodass passend zum 1. Oktober die Schließung erfolgen kann, ohne dass Impflinge unvollständig geimpft sind.

Schleswig-Holstein setzt auf Ärzt:innen

„Die Auffrischimpfung soll in Schleswig-Holstein insbesondere durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen, die den Impfstoff direkt über die Apotheken vom Bund erhalten“, erklärt eine Sprecherin des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren. „Hierzu tauschen sich Kassenärztliche Vereinigung und Ministerium bereits seit einiger Zeit aus. Dabei soll auch geklärt werden, in welchem Umfang für verschiedene Szenarien weitere Möglichkeiten in die Auffrischungsimpfungen ergänzend mit einbezogen werden sollen, zum Beispiel mobile Teams.“ Wie genau der Impfstoff zu den mobilen Einsatzkräften gelangen soll, kann das Ministerium noch nicht sagen. „Die zukünftige Impfstofflogistik ist aktuell noch in Klärung.“

Bund und Länder prüfen derzeit, wie die Impfzentren beziehungsweise die mobilen Impfteams sowie der öffentliche Gesundheitsdienst spätestens ab dem 1. Oktober in die Versorgung mit Impfstoffen über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel eingebunden werden können, informiert das BMG. Das Zentrallager der Impfstoffe in Quakenbrück soll zunächst erhalten bleiben. Sollten Apotheken zusätzlich zu den Arztpraxen und Betriebsärzt:innen auch regulär mobile Teams beliefern, so müsste geklärt werden, an welchen fixen Ort die Vakzine geliefert werden sollen. Bei der Teilnahme der Arztpraxen wäre es denkbar, dass die Vials dort zwischengelagert und tagesaktuell vom mobilen Team aus dem Kühlschrank entnommen werden.

Baden-Württemberg muss Verträge ändern

Auch Baden-Württemberg setzt auf die Hausärzt:innen. „Die Impfungen werden ab September durch mobile Impfteams der Impfzentren und von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Regelversorgung durchgeführt“, informiert ein Ministeriumssprecher des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. „Hinsichtlich der Umsetzung ab Oktober sind wir derzeit in der Planung.“ Der Einsatz der mobilen Teams im September erfolgt noch im Rahmen der Kommunalen Impfzentren – neue Arbeitsverträge für diesen Monat sind nicht nötig. Ab Oktober könnte das ganze anders aussehen, doch hier bedarf es noch zahlreichen Abstimmungen: „Für die Zeit ab Oktober, also nach Schließung der Kommunalen Impfzentren, können diese nicht mehr organisatorischer Aufhänger für die Mobilen Impfteams (MIT) sein. Deshalb bedarf es insoweit einer Anpassung der Organisationsstruktur der MIT. In Abhängigkeit von der dann gewählten Organisationsstruktur müssen die jeweiligen Verträge geschlossen werden.“

Bayern verlängert den Betrieb

Bayern verlängert die Öffnungen der Impfzentren. „Das ergänzende staatliche Impfangebot beruht weiterhin auf den bewährten Impfzentren mit einer Basisstation und deren eigenen Mobilen Teams. Deswegen verlängert die Staatsregierung den Betrieb der Impfzentren mit angepasster und reduzierter Kapazität bis zum 30. April 2022“, so ein Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. „Ob die Belieferung mit Impfstoff vom Bund so wie bisher über die Länder oder aber künftig über den pharmazeutischen Großhandel beziehungsweise Apotheken erfolgt, wird derzeit auf Bundesebene geprüft.“