Neue Testverordnung

Doch keine 10 Euro pro Corona-Test

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Berlin -

Die Vergütung für die Durchführung von Corona-Schnelltests steigt nun doch nicht: Anders als im Referentenentwurf vorgesehen, wird der Betrag laut der heute im Bundesanzeiger veröffentlichten Novellierung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) nicht von 8 Euro 10 Euro angehoben.

Mit dem Anfang September vorgelegten Referentenentwurf wollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Honorar für die Durchführung von 8 auf 10 Euro anheben. Inklusive der Erstattung der Sachkosten in Höhe von 3,50 Euro sollte die Gesamtvergütung damit ab November auf 13,50 Euro pro Test steigen. „Hiermit wird auch den unterschiedlichen Organisations- und Kostenstrukturen der Teststellen Rechnung getragen“, hieß es in der Begründung. Aus Sicht des BMG sei es „erforderlich, eine leistungsfähige und hohen Qualitätsansprüchen genügende Testinfrastruktur sicherzustellen“. Doch davon ist jetzt keine Rede mehr. Es bleibt bei 8 Euro zuzüglich 3,50 Euro für die Sachkosten.

Die Abda hatte in ihrer Stellungnahme den Start im November moniert: „Da die bisherige Testverordnung aber mit Ablauf des 10. Oktober 2021 außer Kraft treten wird, entsteht hierdurch eine Lücke.“ So gebe es für die 21 Tage zwischen dem Ende der alten und dem Inkrafttreten der neuen Testverordnung keine klare Regelung in puncto Honorar. Gefordert wurde entweder eine Erhöhung zum 11. Oktober oder eine Klarstellung, dass der alte Betrag vorerst weiter gilt.

Die kostenlosen Bürgertests für alle gibt es nur noch bis zum 10. Oktober. Darauf hatten sich Bund und Länder verständigt. „Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt und nicht erforderlich. Öffnungsschritte im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben werden auf eine 3G-Nachweispflicht gestützt (geimpft, genesen, getestet). Das Angebot kostenloser Bürgertests für asymptomatische Personen wird in dieser Form daher nicht fortgeführt.“ Weil damit eine Skalierung des Angebots kaum mehr möglich ist, wollte die Politik bei der Vergütung nachbessern.

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