„Dient der Verunsicherung“

DNA-Verunreinigung: PEI bezieht Stellung

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Berlin -

Ein als Rote-Hand-Brief aufgemachtes Fax wurde am vergangenen Freitag an Arztpraxen verschickt. Offenbar diente es dazu, in Sachen Corona-Impfung zu verunsichern. Gewarnt wird in dem Schreiben vor einer „drohenden Haftung wegen Aufklärungspflichtverletzung bei der weiteren Verwendung von Covid-19-mRNA-Impfstoffen.“ Nun hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Stellung bezogen.

Das PEI informiert sowohl Arztpraxen als auch Apothekenteams über die kursierende Falschmeldung vom 1. Dezember. „Das Schreiben ebenso wie die dort abgeleiteten Schlussfolgerungen sind falsch. Der Aufruf stellt keine behördlich geprüfte und autorisierte Information dar, sondern dient der Verunsicherung durch gezielte Desinformation“, heißt es von offizieller Seite. „Senden Sie keinesfalls Impfstoffe, die noch verimpft werden könnten, an die in dem Schreiben angegebene Adresse. Damit würden sie wertvolle Impfstoffe dem eigentlichen Verwendungszweck entziehen. Die im Schreiben erwähnten Untersuchungen wurden von nicht autorisierten Labors durchgeführt, die dargestellten Schlussfolgerungen entsprechen nicht dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse.“

Klarstellung

Das PEI bittet die Fachkreise darum, dem falschen Aufruf keinerlei Folge zu leisten und stellt klar, „dass – auch in internationaler Übereinstimmung – der Nutzen von COVID-19-mRNA-Impfstoffen gegenüber möglichen Risiken deutlich überwiegt. Die COVID-19-mRNA-Impfstoffe werden von den nationalen Impfkommissionen, in Deutschland von der Ständigen Impfkommission (STIKO), empfohlen.“

Aufklärung

In seinem Informationsschreiben erklärt das PEI den Weg der Zulassung für Impfstoffe. Dabei geht es ausführlich auf den Aufhänger der Falschinformation ein. In diesem wurde behauptet, dass bei mehreren Untersuchungen Werte einer DNA-Kontamination festgestellt worden seien, die um 18- bis 70-mal höher gewesen sein, als die Grenzwerte erlaubten.

Das PEI erklärt: „Zu den in der Zulassung festgelegten Spezifikationen gehört ein DNA-Grenzwert pro Dosis und jeder Hersteller eines in der EU zugelassenen COVID-19-mRNAImpfstoffprodukts hat die Pflicht, bei der Herstellung für jede Charge zu prüfen, ob der in der Zulassung festgelegte entsprechende Grenzwert eingehalten wird.“ Auch der Rest-DNA-Gehalt im Impfstoff werde vom amtlichen Arzneimittelkontrolllabor (Official Medicines Control Laboratory, OMCL) überprüft.

Distanzierung

Die Verwendung des Rote-Hand-Brief-Symbols (RHB) sei weder vom Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) autorisiert worden, noch sei das PEI informiert gewesen. „Rote-Hand-Briefe werden immer zur Kommunikation von Pharmakovigilanzinformationen durch den pharmazeutischen Unternehmer nach Abstimmung mit den Bundesoberbehörden, in diesem Fall das Paul-Ehrlich-Institut, und gegebenenfalls den Bundesländern verschickt.“

Ein alter Bekannter

Die auf dem Fax angegebene Telefonnummer verweist auf eine Firma namens CliniGo sowie auf die Website „Liberation Express“, auf der man „Impfunfähigkeitsbescheinigungen“ bestellen kann und die von einem Unternehmen aus den Niederlanden betrieben wird. Geschäftsführer ist auch hier Markus Bönig – der frühere Ordermed-Chef hatte bereits mehrere Prozesse zu seinem Geschäftsmodell verloren. Auch Sönnichsen hat sich mit „Impfunfähigkeitsbescheinungen“ bereits einen Namen gemacht.

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