Update in der App

CWA: Genauer Impfstatus und Lösung für Genesene

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Berlin -

Die Corona-Warn-App (CWA) hat ein weiteres Update erhalten. Ab sofort ist der Impfstatus oberhalb des QR-Codes angegeben. Vier Varianten können angezeigt werden. Das zusätzliche Öffnen des Zertifikates zur Überprüfung von beispielsweise 2G+ kann entfallen. Auch das Problem mit der Gültigkeit der Genesenenzertifikate wurde gelöst.

Durch das Update in der Corona-Warn-App (CWA) kann der genaue Impfstatus leichter eingesehen werden. Neben den Impfungen werden nun auch Testergebnisse miteinbezogen. Ein Schnelltest ist für zwei, ein PCR-Test für drei Tage gültig.

In der App können ab sofort folgende Informationen angezeigt werden:

  • 3G: getestet mit Schnelltest (Gültigkeit 48 Stunden)
  • 3G+: getestet mit PCR-Test (Gültigkeit 72 Stunden)
  • 2G: grundimmunisiert
  • 2G+: grundimmunisiert und aktuell getestet (Schnelltest: Gültigkeit 48 Stunden, PCR-Test: Gültigkeit 72 Stunden) / grundimmunisiert und geboostert / „frisch“ grundimmunisiert oder genesen (Gültigkeit 90 Tage)

Genesenenzertifikat – 90 und 180 Tage

Zuletzt gab es Unstimmigkeiten bei der Gültigkeitsdauer von Genesenenzertifikaten. Die Gültigkeit von 180 auf 90 Tage für Ungeimpfte wurde seitens des Robert Koch-Instituts (RKI) in den fachlichen Vorgaben erläutert. Diese Verkürzung kann aufgrund von EU-Regelungen jedoch nur auf nationaler Ebene gelten. Für Reisezwecke besteht weiterhin die Gültigkeit von 180 Tagen. In den Apps konnte dieser Umstand bislang nicht dargestellt werden. „Für den nationalen Kontext wird die Gültigkeit einer Genesung in den Apps an die geltende Rechtslage angepasst und mit einer Länge von 90 Tagen abgebildet“, informiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Auch nach der Neuerung wird die Gültigkeit, die direkt auf den Zertifikaten abgedruckt ist, zwar weiterhin mit 180 Tagen ausgewiesen, die Check-App kann dem/der Prüfenden nun aber anzeigen, wie alt das Genesenenzertifikat ist. Es erfolgt die direkte Auskunft darüber, ob das Zertifikat „gültig“ oder „ungültig“ ist.

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