Curevac-Patent für nichtig erklärt Patrick Hollstein, 19.12.2023 15:44 Uhr
Mit dem eigenen Corona-Impfstoff war es nichts geworden, jetzt wollte Curevac wenigstens Geld vom Konkurrenten Biontech. Doch das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Patent des Tübinger Unternehmens, an dem der Bund beteiligt ist, für nichtig erklärt.
Mit diesem Urteil gab das Gericht am Dienstag einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech gegen Curevac statt. Das Europäische Patentamt hatte das Patent im Jahr 2010 an Curevac erteilt. Curevac kann gegen das Urteil Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen.
Das Münchner Verfahren ist ein Teil der Auseinandersetzungen zwischen den beiden Unternehmen – allerdings ein ganz entscheidender. Curevac hatte Biontech und dessen US-Partner Pfizer im Juli 2022 beim Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung seiner Patente auf Schadenersatz verklagt. Im Gegenzug klagte Biontech vor dem Bundespatentgericht in München und verlangte, das Curevac-Patent für nichtig zu erklären. Das Produkt beruhe nicht auf einer Erfindung.