Zweifel später klären

Covid-Impfstoffe: Unklare Verordnungen beliefern

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Berlin -

Die Abda informiert über den Ablauf der bevorstehenden Impfstoffauslieferungen der Apotheken an die Arztpraxen. Kurz vor dem Start weist die Abda darauf hin, dass unklare Verordnungen zur vollständigen Ausschöpfung der vorhandenen Impfstoffmenge dennoch beliefert werden sollen.

„Auf keinen Fall sollten Bestellungen der Apotheke aufgrund von Unklarheiten bei der formalen Ausstellung des Formulars Muster 16 aufgeschoben werden“, schreibt die Abda im Leitfaden zur Lieferung von Covid-19-Impfstoffen an die niedergelassenen Ärzte. Diese könnten im Zweifel im Nachgang geklärt werden. Es sollte das Ziel verfolgt werden, alle zu Verfügung stehenden Impfdosen in einer Woche zu verimpfen.

Die Bestellungen erfolgen auf dem bekannten Muster-16 Rezept. Somit gleicht das Formular dem einer Sprechstundenbedarfsbestellung. Die Ärzte sollen laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung wie folgt ausfüllen:

  • Kostenträger: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
  • Kostenträgerkennung (IK): 100038825
  • Feld „Gebührenfrei“: Keine Kennzeichnung
  • Feld 8 „Impfstoff“: Keine Kennzeichnung
  • Feld 9 „Sprechstundenbedarf“: Keine Kennzeichnung

Die Bestellungen sollen nur die Position Impfstoff enthalten. Jede Verordnung des Arztes soll in einem separaten Auftrag erfolgen. In Fällen, in denen eine Apotheke mehrere Praxen beliefert, müssen die Bestellungen beim Großhandel getrennt erfolgen. Nur so kann der Großhandel sinnvoll Kürzungen der georderten Menge vornehmen, sodass eine gleichmäßige und faire Verteilung entsteht.

Die Rückmeldung, wie viele Dosen tatsächlich geliefert werden, soll ab der 15. Kalenderwoche am Donnerstag jeder Woche erfolgen. Nachdem die Apotheke die Rückmeldung vom Großhandel erhalten hat, muss diese die Praxen über eventuell abgeänderte Mengen informieren.

 

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