Nordrhein-Westfalen

Covid-19-Impfung: Reservelisten für Apothekenpersonal

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Berlin -

Das Apothekenpersonal ist noch immer nicht durchgeimpft – und steht in mehreren Bundesländern auch nicht oben auf der Priorisierungsliste. In Nordrhein-Westfalen etwa haben Mitarbeiter:innen keinen Anspruch auf eine vorzeitige Immunisierung in einem Impfzentrum. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) will nachhelfen und fragt nach Personen, denen noch ein Impfangebot unterbreitet werden soll.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen gab Anfang Mai Personen der Priorisierungsgruppe 3 für eine Covid-19-Impfung frei. Vor allem Beschäftigte mit Kundenkontakt stehen im Fokus – allerdings nicht die Apotheken. Das Gesundheitsministerium bestätigte vergangene Woche, dass Beschäftigte im Apothekenwesen zwar Teil der kritischen Infrastruktur seien und in die Gruppe 3 fielen.

Aber: „Aufgrund der begrenzten Impfstoffverfügbarkeit ist jedoch weiterhin eine Priorisierung innerhalb der Anspruchsberechtigten bezogen auf den Zugang zu einem Covid-19-Impfstoff erforderlich“, hieß es in einem Schreiben an Kammer und Verband. Deshalb könnten Apothekenangestellte „derzeit noch keine Impftermine in den Impfzentren vereinbaren“.

Allerdings verweist das Ministerium auf die in den Impfzentren geführten sogenannten Reservelisten. Darüber solle den Apothekenangestellten „schnellstmöglich ein Impfangebot gemacht werden“. Zudem bestehe die Möglichkeit, sich bei Kassenärzt:innen impfen zu lassen. Die AKWL will die Kolleg:innen nicht alleine lassen und fragt aktuell nach dem Bedarf an Impfungen für die Mitarbeiter:innen. Inhaber:innen sollen bis morgen Mittag mitteilen, wer sich noch impfen lassen will, damit „unbürokratisch Lösungen im Impfzentrum des Kreises Lippe“ ermöglicht werden könnten. Nötig seien dafür etwa Name, Geburtsdatum, Funktion und Kontaktdaten.

Die Kammer weist darauf hin, dass es keine „zentrale, landesweit einheitliche und durch die Apothekerkammern gesteuerte Lösung zur Impfung der Mitarbeiter:innen in den Apotheken“ geben könne, da die Vor-Ort-Lösungen zur Umsetzung der Impfungen für das Apothekenpersonal breit gefächert seien. Zudem sei das Apothekenpersonal vielfach aufgrund der Tätigkeit in den Impfzentren, in Testzentren oder aufgrund anderer Konstellationen bereits vollständig geimpft.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, dass ihm zwei Personengruppen besonders am Herzen lägen: Angestellte im Lebensmitteleinzelhandel und in den Drogeriemärkten. Seit dem 6. Mai können sich diese Berufsgruppen der Priorisierungsgruppe 3 für einen Termin im Impfzentrum anmelden:

  • Beschäftigte im Verkauf im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
  • Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörde, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
  • Beschäftigte im Gerichtsvollzug
  • Beschäftigte in der Steuerfahndung

Apothekerkammern und -verbände in den Bezirken Nordrhein und Westfalen-Lippe reagierten verärgert und verwundert auf die Liste. Apotheker:innen und dem Fachpersonal werde erneut der Zugang zu einem Impfangebot verwehrt bleiben, „obwohl wir wie nur wenige andere seit Beginn der Corona-Pandemie an vorderster Stelle und kontinuierlich für die Versorgung der Bevölkerung Tag und Nacht ansprechbar und im Einsatz sind“, hieß es in einem gemeinsamen Schreiben.

 

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