Bereits Ende April hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) vorab über einen Beschlussentwurf informiert. Ab sofort werden die Empfehlungen zur Covid-19-Impfung in die allgemeinen STIKO-Empfehlungen integriert und zudem im aktuellen Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. Eine Übersicht zur Basisimmunität.
Die STIKO hat die COVID-19-Impfung in die aktuellen allgemeinen Impfempfehlungen aufgenommen. Allen Personen ab 18 Jahren wird demnach eine Basisimmunität empfohlen, die aus drei Antigenkontakten bestehen soll. Für Risikogruppen sind weitere Auffrischimpfungen angeraten. Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es keine Impfempfehlung mehr.
Die Auffrischimpfungen sollen nach Angaben der STIKO mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils zwölf Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen.
Achtung: Für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren ist noch kein Impfstoff zur Auffrischimpfung zugelassen.
Laut STIKO kann gegebenenfalls ein altersgerecht dosierter Impfstoff off-label angewandt werden. Geimpft werden soll vorzugsweise in den Herbstmonaten. Die letzte bekannte Antigenexposition sollte bereits mindestens zwölf Monate zurückliegen. Impfungen gegen saisonale Influenza und Pneumokokken können zeitgleich erfolgen bei entsprechender Indikation.
Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird aufgrund der inzwischen überwiegend milden Verläufe derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses über eine Aufnahme der aktualisierten Covid-19-Impfempfehlungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie steht noch aus. In dieser sind die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführbaren Schutzimpfungen festgelegt.
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