Hatten gesetzlich Versicherte keine Indikation für eine Covid-19-Impfung, konnten sie bisher dennoch immunisiert werden. Ein Anspruch auf die Impfung galt, wenn ein Arzt oder eine Ärztin dies für medizinisch erforderlich hielt. Das ändert sich bald: Ab 1. März fällt dieser erweiterte Impfanspruch weg. Dann gelten ausschließlich die Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie.
In der Schutzimpfungs-Richtlinie ist geregelt, auf welche Impfungen gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben. Festgelegt wurde dies vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko).
Aktuell haben Versicherte über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus immer dann einen Anspruch auf eine Covid-19-Impfung, wenn Ärzt:innen die Immunisierung für medizinisch notwendig hielten. So steht es in der Covid-19-Vorsorgeverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Möglich waren so auch Impfungen mit zugelassenen, aber in der Schutzimpfungs-Richtlinie nicht genannten Impfstoffen. Das ändert sich zum 1. März, denn § 1 der Verordnung tritt am 29. Februar außer Kraft.
Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren sowie Schwangeren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese ist erreicht, wenn drei Antigenkontakte erfolgt sind. Mindestens ein Kontakt davon sollte eine Covid-19-Impfung sein.
Eine jährlich im Herbst erfolgende Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:
Ausnahme: Immungesunde Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit Sars-CoV-2 infiziert haben.
Aber: Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine Covid-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.
Erst im Januar hatte die Stiko ihre Covid-19-Impfempfehlung aktualisiert. Der G-BA muss noch über eine Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie beschließen. Dies erfolgt voraussichtlich Anfang März. Nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger soll der Beschluss in Kraft treten.
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