Aktualisierte Therapieempfehlungen

Corona: Zehn Kernempfehlungen für Rheumatiker

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Berlin -

Neue Studien und Fallberichte erlauben detailliertere Aussagen zur Behandlung von Rheumatikern während der Corona-Pandemie. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) hat auf der Basis der neuen Erkenntnisse die Behandlungsempfehlungen aktualisiert. Im Ergebnis wurden zehn Kernempfehlungen herausgegeben, die nicht nur die Versorgung, sondern auch den Alltag von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen in Zeiten von Corona erleichtern sollen.

Mitte März informierte die Deutsche Rheuma-Liga Patienten über das potentiell erhöhte Infektionsrisiko für Covid-19 bei bestehender Autoimmunerkrankung. Patienten mit entzündlichem Rheuma seien zum einen durch die Grunderkrankung an sich und auch durch die bestehende Medikation einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Damals konnten Rheumatologen auf zahlreiche Fragen noch keine ausreichenden Antworten liefern. Mittlerweile geben Experten weitgehend Entwarnung für Rheuma-Patienten. So zeigen die bisherigen Daten bisher mehrheitlich, dass Covid-19 bei Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen nicht schwerer verläuft als bei gesunden Personen.

1) AHA-Regel

Abstand, Hygiene, Alltagsmakse – dafür steht AHA. Diese Empfehlungen sollten auch von Rheumatikern eingehalten werden. Durch diese Verhaltensweisen lässt sich eine Infektion mitunter vermeiden. Auch bei erfolgter Ansteckung mit Sars-Cov-2 sollte weiterhin auf Hygiene geachtet werden. Hierzu gehört das regelmäßige Händewaschen, die Verwendung von Desinfektionsmittel und eine gute Hust-Nies-Etikette.

2) Corona-Warn-App

Besitzer eines Smartphones sollten sich die Corona-Warn-App runterladen. Die DGRh empfiehlt die Nutzung nicht nur, um weitere Ansteckungen zu vermeiden, sondern auch um Infektionsketten zu unterbrechen. Die App ist umso zuverlässiger, umso mehr Menschen sie benutzen.

3) Therapie nicht hinauszögern

Eine benötigte Therapie sollte nicht unterbrochen werden. Darüber informierte die Rheuma-Liga bereits vor Wochen. Auch nach der Auswertung neuerer Studien bleibt diese Aussage bestehen: Eine antirheumatische Therapie darf nicht allein aufgrund der Pandemie unterbleiben oder herunterdosiert werden. Ausschließlich für Rituximab gibt es derzeit noch widersprüchliche Meinungen. Ob ein Wechsel auf einen anderen Wirkstoff in Betracht gezogen werden sollte, hängt vom individuellen Zustand des Patienten ab.

4) Therapie unverändert fortsetzen

Ist der Patient gesund, so ist die bestehende Therapie unverändert fortzuführen. Selbst bei Kontakt zu Covid-Patienten soll der Rheumatiker seine Medikation nicht absetzen oder verändern, so die DGRh. Diese Empfehlung gelte für alle Wirkstoffgruppen. Somit sollen nicht nur NSAID und Glucocorticoide, sondern auch DMARD (Disease Modifying Anti-Rheumatic Drugs) und Immunsuppresiva weiterhin eingenommen werden.

5) Therapiestandards beibehalten

Die aktuelle Empfehlung der DGRh lautet somit, dass nach aktuellem Wissenstand alle Patienten mit rheumatoiden Erkrankungen nach den auch unter normalen Bedingungen geltenden Standards behandelt werden sollten. Die Pandemie allein stelle keinen Grund für eine Änderung der Therapiestandards dar.

6)Arbeitsunfähigkeits- und Therapie-Attest

Rheumatiker können allein aufgrund der herrschenden Pandemie nicht arbeitsunfähig geschrieben werden. Die Möglichkeit einer Infektion reicht nicht für ein Beschäftigungsverbot. Ein Attest über eine bestehende immunmodulatorische oder immunsuppressive Therapie kann hilfreich für den Betriebs- oder Amtsarzt sein, um eine individuelle Einschätzung über die Gefährdung am Arbeitsplatz zu geben. So können leichter Entscheidungen darüber getroffen werden, ob ein Arbeitsplatz mit Kontaktminimierung nötig ist. Die Attestvorlage ist auf der Homepage der DGRh erhältlich.

7)Individuelle Risikoeinschätzung

Das Risiko von Rheumatikern ist sehr unterschiedlich und hängt nicht nur von der Erkrankung ab. Die generellen Risikofaktoren für einen schweren Verlauf scheinen auch für diese Risikogruppe zu gelten, somit steigt auch bei Rheumatikern das Risiko mit erhöhtem Alter und Begleiterkrankungen. Besonders gefährdet: Patienten mit gleichzeitig bestehendem metabolischem Syndrom und kardiovaskulären Erkrankungen.

8) Therapieunterbrechung bei Covid-Infektion

Bei Patienten, die zwar positiv getestet wurden, aber keine Krankheitszeichen aufweisen, ist ein Pausieren oder Hinauszögern einer Therapie mit tsDMARD und bDMARD für die Dauer der Inkubationszeit zu erwägen. Hierfür gibt die DGRh einen Zeitraum von fünf bis sechs Tagen nach Abstrich an. csDMARD im Speziellen sollten nicht abgesetzt werden. Hierzu gehören Hydroxychloroquin, Leflunomid, Methotrexat, Mycophenolat und Sulfasalazin.

9) Therapiepause bei aktiver Covid-Infektion

Liegt eine akute Sars-CoV-2-Infektion vor, so gelten andere Empfehlungen. Die Genesung von Covid-19 hat Priorität. Eine Pausierung der DMARD-Therapie wird nur bei gesicherter, aktiver Covid-Erkrankung mit Symptomatik empfohlen. Über die Art und Dauer entscheidet der behandelnde Arzt.

10) Online-Register nutzen

Rheumatiker werden seitens der DGRh dazu aufgefordert, sich im Falle eines positiven Sars-CoV-2-Tests in dem Online-Register Covid19-Rheuma.de der DGRh zu registrieren.

 

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