Corona-Tests: Archivpflicht soll verlängert werden dpa, 21.03.2024 12:37 Uhr
Der Haushaltsausschuss des Bundestags dringt auf die längere Aufbewahrung von Unterlagen zu Corona-Tests, um zweifelhaften Abrechnungen nachgehen zu können. „Betrugsfälle müssen weiterhin aufgedeckt und verfolgt werden, um den durch Betrug entstandenen finanziellen Schaden möglichst gering zu halten“, sagte der FDP-Obmann Karsten Klein der Deutschen Presse-Agentur. Grünen-Expertin Paula Piechotta sagte, die Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der Auszahlungen dürfe nicht aufgegeben werden. Die SPD-Haushaltspolitikerin Svenja Stadler machte deutlich, dass auch zukünftigem Betrug vorgebeugt werden soll.
Der Ausschuss beschloss nach Angaben aus der Koalition als Maßgabe an die Regierung, die geltende Aufbewahrungsfrist für „rechnungsbegründende Unterlagen“ der Teststellen per Gesetz um vier Jahre bis 31. Dezember 2028 zu verlängern. Der Bundesrechnungshof fordert ebenfalls eine längere Aufbewahrung der Unterlagen, mit denen Teststellen zum Nachweis einer korrekten Durchführung und Abrechnung ihre Leistungen dokumentieren. „Die schon in diesem Jahr endende Frist gefährdet die Aufdeckung strafrechtlich relevanter Sachverhalte“, warnte die Behörde in einem Bericht für den Ausschuss.
Hintergrund ist das breite Angebot staatlich finanzierter Schnelltests („Bürgertests“), das der Bund in der Corona-Krise mit Milliardensummen finanziert hatte. Dabei kam es bei Abrechnungen in Teststellen auch zu Betrugsfällen.