Corona-Test: Sachsen erlaubt Verkauf in Apotheken dpa/APOTHEKE ADHOC, 24.09.2020 18:04 Uhr
Sachsens Apotheken dürfen nach Angaben des Gesundheitsministeriums ab sofort den Coronavirus-Antikörpertest AProof frei verkaufen. Nach intensiver Abwägung und Prüfung rechtlicher Voraussetzungen gibt es dafür jetzt grünes Licht, wie das Ressort am Donnerstag mitteilte.
Die Apotheken könnten niederschwellig beraten und aufklären, sagte Gesundheitsministerium Petra Köpping (SPD). Dabei müsse allerdings klar sein, dass „von einer Immunität bei positivem Testergebnis bezüglich des Vorhandenseins von Antikörpern nicht ausgegangen werden darf“.
Für den Test muss Blut aus dem Finger abgenommen und auf eine Filterkarte überführt werden, die dann in ein firmeneigenes Labor übersandt und dort ausgewertet wird. Das Ergebnis kann mittels personalisiertem Zugangscode über eine Plattform abgerufen werden.
Unterdessen nehmen die Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Freistaat deutlicher zu. Laut der vom Gesundheitsministerium laufend geführten Statistik stieg die Zahl der bestätigten Fälle innerhalb von 24 Stunden um 82. Mit 24 wurden wie schon am Vortag die meisten davon im Erzgebirgskreis registriert. Nach Angaben vom Donnerstag haben sich bisher seit Beginn der Pandemie 6937 Menschen nachweislich mit Covid-19 infiziert. Die Zahl der im Zusammenhang mit Sars-CoV-2 gestorbenen Menschen liegt unverändert bei 228. Schätzungen zufolge sind inzwischen 6080 Infizierte wieder genesen.
Sachsen ist nicht das erste Bundesland, in dem der Verkauf des Testkits AProof möglich ist. Bereits vor knapp zwei Wochen hatte Berlin das erlaubt. Laut Apothekerkammer teilt der Berliner Senat die Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), dass Apotheken reine Probenahme-Sets für Covid-19-Tests an Laien abgegeben dürfen. „Berliner Apotheken dürfen somit reine Probennahme-Sets für die spätere Durchführung eines Tests auf Sars-CoV2 in einem Labor an Privatpersonen abgeben“, so das Urteil der Berliner Apothekerkammer. Diese Aussage weicht von der Anfang des Monats kommunizierten Regelung der Abda deutlich ab.
Die Abda riet Apotheken nicht nur vom Verkauf von Schnelltests mit einer Durchführung durch Laien ab, sondern auch vom Verkauf sogenannter Probenahme-Sets. Auf Anfrage teilte das BMG mit, dass der Verkauf solcher Behältnisse über Apotheken generell erlaubt sei. Nicht zuletzt würden auch andere Probenentnahmesets wie Urinbecher und Stuhlröhrchen zu den apothekenüblichen Waren gehören. „Denn das Probennahme-Set ist kein In-vitro-Diagnostikum, das für den Nachweis eines Krankheitserregers oder einer Infektion bestimmt ist. […] Es dient allein der Entnahme, Aufbewahrung und Übersendung der aus dem menschlichen Körper stammenden Probe.“
Dem stimmte auch die Berliner Apothekerkammer zu und gab grünes Licht für den Verkauf des AProof-Tests. Bislang sei dies jedoch das einzige Produkt im Zusammenhang mit Covid-19, was über die Apotheke vertrieben werden könnte. Alle anderen verfügbaren Tests seien für die Durchführung zu Hause bestimmt und somit unzulässig. „Die Anwendung derartiger Tests an Patienten in der Apotheke ist ebenfalls unzulässig, da es sich dabei um eine Tätigkeit handelt, die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausschließlich Ärzten vorbehalten ist“, heißt es in der Stellungnahme der Apothekerkammer weiter.