Massentest-Verordnung

Corona-Test für alle Klinikpatienten

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Berlin -

Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde geregelt, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) per Verordnung Corona-Massentests anordnen kann. Sein Ministerium hat dazu die Details in einer Verordnung geregelt, die jetzt in Kraft getreten ist: Krankenkassen müssen damit in klar definierten Fällen auch die Tests auf das Sars-CoV-2-Virus für Personen bezahlen, die keine Symptome aufweisen oder nicht GKV-versichert sind. So werden jetzt alle Patienten getestet, die zur Behandlung in ein Krankenhaus müssen.

Angeordnet werden müssen die Tests durch den öffentlichen Gesundheitsdienst. Getestet werden können Kontaktpersonen von Infizierten, wenn diese mehr als 15 Minuten enger Kontakt hatten oder zum Haushalt gehören. Dasselbe gilt für alle Personen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Lebensmittelfirmen wie Schlachthöfen, in gastronomischen Einrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen, wenn dort Fälle von Covid-19 aufgetreten sind. Übernommen werden die Laborkosten von rund 50 Euro pro Test für den definierten Personenkreis unabhängig von der Versicherung. Finanziert werden die Kosten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Die Regelung soll rückwirkend zum 14. Mai gelten. Die Krankenkassen hatten sich gegen die Kostenübernahme gewehrt mit dem Argument, solche Tests seien eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müssten aus Steuermitteln bezahlt werden.

Dazu erklärte Spahn: „Wir wollen das Virus im Keim ersticken. Das geht nur mit präventiven Reihentests in Krankenhäusern und Pflegeheimen und wenn wir möglichst alle Kontaktpersonen von Infizierten testen. Am Geld soll das nicht scheitern. Es ist viel teurer, zu wenig zu testen als zu viel zu testen.“

Hat jetzt jeder Anspruch auf einen Test?

Tests auf Sars-CoV-2 wurden bislang bereits von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen, wenn jemand Symptome hatte, die auf eine Infektion hindeuten. Der Test ist dann Teil der Krankenbehandlung. Rückwirkend zum 14. Mai können jetzt zusätzlich auch die Laborkosten für einen Test bei Personen übernommen werden, die keine Symptome haben: Tests bei asymptomatischen Personen können entweder im Rahmen einer Einweisung ins Krankenhaus vorgenommen werden oder sie müssen vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) – also dem zuständigen Gesundheitsamt – nach den Vorgaben der neuen Testverordnung veranlasst werden. Die GKV übernimmt dann die Kosten. Möglich werden mit dieser neuen Regelung zum Beispiel umfassende Tests bei Kontakten zu Infizierten, bei Ausbrüchen in Kitas oder Schulen sowie Reihentests in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Wann soll ich mich testen lassen?

Wer Erkältungssymptome oder andere typische Symptome für Covid-19 wie Geruchsverlust hat oder Kontakt zu jemandem hatte, der positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurde, sollte sich telefonisch beim Hausarzt, unter der Nummer 116 117 oder beim Gesundheitsamt melden. Der behandelnde Arzt oder der Arzt beim Gesundheitsamt entscheidet, ob ein Test durchgeführt wird oder nicht.

Werden jetzt alle in Pflegeheimen/alle Schüler getestet?

Mit Reihentests in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten lassen sich laut BMG Infektionsketten schnell erkennen und frühzeitig unterbrechen. Deshalb können künftig alle Personen in solchen Einrichtungen getestet werden, wenn in der jeweiligen Einrichtung ein Fall aufgetreten ist. In Pflegeheimen und Pflegediensten kann auch unabhängig von aufgetretenen Fällen getestet werden. Ob so ein Reihentest durchgeführt wird, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt. Reihentests können künftig auch in Rehabilitationseinrichtungen, Dialysezentren, Asylbewerberheimen oder Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden, wenn dort ein Fall aufgetreten ist.

Wie oft werde ich getestet?

Darüber entscheidet der Arzt. Denkbar ist laut BMG mit einem gewissen zeitlichen Abstand zur ersten Testung eine weitere Testung, zum Beispiel nach Ablauf der Inkubationszeit.

Werden jetzt alle getestet, die ins Krankenhaus kommen?

Ja. Wer stationär in ein Krankenhaus aufgenommen wird, soll vorher auf SARS-CoV-2 getestet werden.

Wann werde ich getestet, wann aufgenommen?

Ein Test vor Krankenhausaufnahme erfolgt im Rahmen der vorstationären Behandlung so wie andere Untersuchungen auch, die zur Vorbereitung eines Krankenhausaufenthalts erforderlich sind. Über den konkreten Zeitpunkt der Krankenhausaufnahme entscheidet der behandelnde Krankenhausarzt. Die Krankenhausbehandlung schließt auch wiederholte Tests nach der Aufnahme ein, sofern diese erforderlich sind, um eine Infektion mit dem Coronavirus festzustellen.

Werden jetzt privat krankenversicherte Personen auf Kosten der GKV getestet?

Wenn jemand ohne Symptome im Rahmen der neuen Testverordnung getestet wird, übernimmt die GKV die Kosten. Dabei handelt es sich um eine versicherungsfremde Leistung, für die der Bund einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln leistet.

Werden jetzt auch Personen getestet, die gar nicht versichert sind?

Ja. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten, wenn der öffentliche Gesundheitsdienst den Tests veranlasst hat. Das gilt laut BMG unabhängig vom Versicherungsstatus der zu testenden Person.

Wieviel kostet der Test?

Für die Labordiagnostik erhalten die Leistungserbringer pauschal 50,50 Euro. Dies beinhaltet den Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus Sars-CoV-2 einschließlich der allgemeinen, insbesondere ärztlichen Laborleistungen, Versandmaterial und Transportkosten.

 

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