Corona-Test abgelaufen, was tun? Sandra Piontek, 30.09.2023 10:07 Uhr
Die aktuellen Zahlen zu Corona-Infektionen steigen wieder an. Wer Erkältungssymptome zeigt und auf Nummer sicher gehen will, ob es sich eventuell um Corona handelt, kann dies per Schnelltest zu Hause prüfen. Doch können die übrig gebliebenen Covid-Tests aus der vergangenen Saison überhaupt noch verwendet werden?
Die Haltbarkeit von Schnelltests hat Auswirkungen auf die Verlässlichkeit des angezeigten Ergebnisses. Abgelaufene Schnelltests sollten laut Expert:innen daher nicht mehr verwendet werden. Je länger die Tests bereits abgelaufen seien, desto größer sei die Gefahr, dass sie nicht mehr ordnungsgemäß funktionierten. Falsch negative Ergebnisse können so zur Ansteckung führen.
Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, relativiert diese Meinung und sagte in einem Interview bei Radio Köln: „Man sollte einen Test eigentlich nicht benutzen, wenn er abgelaufen ist“. Weil die Tests aber aktuell gar nicht so leicht zu bekommen seien, sei es doch statthaft, sich auch mal mit einem abgelaufenen Test abzusichern.
Mit Symptomen zu Hause bleiben
„Wenn der Test dann positiv ist und die Symptome auch dafür sprechen, also Erkältungserscheinungen, Gliederschmerzen oder Fieber, dann kann man davon ausgehen, dass es Corona ist. Selbst wenn es dann kein Corona ist, sondern nur eine Erkältung, dann sollte man dennoch zu Hause bleiben, Abstand halten, Maske tragen, nicht zur Arbeit gehen und auch nicht auf Feste gehen“, so Preis. Zudem solle in der kommenden Erkältungssaison auch wieder verstärkt auf die Hygieneregeln geachtet werden.
Auch die US-Gesundheitsbehörde FDA empfiehlt: Abgelaufene Schnelltests sollten nicht über das Verfallsdatum hinaus verwendet werden, denn die Tests könnten mit der Zeit ungültige oder ungenaue Ergebnisse liefern. Der Bremer Virologe Andreas Dotzauer sieht es nicht so eng, wie er der Nordsee-Zeitung mitteilte: „Wenn die Tests bei Raumtemperatur aufbewahrt wurden, dann würde ich sie noch zwei bis drei Monate über das Verfalldatum hinaus nutzen. Länger aber nicht.“