Der Gesetzgeber versucht derzeit, mit einigen wirtschaftlichen und regulatorischen Erleichterung die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens aufrechtzuerhalten. Vielen Apothekern gehen die bisher gemachten Schritte aber nicht weit genug. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat sich nun an das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium gewandt und um Nachbesserungen bei den bisherigen Maßnahmen gebeten. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat der Verband dazu eine Liste mit Passagen im Rahmenvertrag geschickt, die geändert oder gestrichen werden sollen.
Viele Apotheken stehen voller Kunden, müssen gleichzeitig allerlei denkbare Sicherheitsvorkehrungen für Patienten und Mitarbeiter umsetzen – und ärgern sich umso mehr über den Kampf mit der Bürokratie, der gerade umso sinnloser erscheint. In einem der ärgerlichsten Punkte konnte kürzlich eine spürbare Erleichterung erreicht werden: die Aussetzung der Rabattverträge. „Aber auch danach existiert eine Reihe von Schwierigkeiten, welche den Versorgungsalltag in Apotheken zurzeit erheblich belasten“, schreibt der AVWL-Vorsitzende Dr. Klaus Michels an Laumann. Damit meint er insbesondere die Verpflichtungen der Apotheken nach § 129 Abs.2 Sozialgesetzbuch (SGB) V, der auch die Abgabe von rabattierten oder importierten Arzneimittel zur Kostensenkung vorschreibt. „Es bedarf hier einer schnellen und pragmatischen Lösung, die unmittelbar die Handlungsfähigkeit der Apotheke sichert beziehungsweise wiederherstellt“, so Michels.
Der AVWL hat deshalb sieben Regelungen aus dem Rahmenvertrag zusammengetragen, für deren „temporären Dispens aus dem Geltungsbereich des Rahmenvertrags“ plädiert wird. Um die Abweichungen künftig für die Krankenkassen nachvollziehbar zu gestalten, kämen demnach Sonderkennzeichen, Faktor sowie ein handschriftlicher Vermerk der Begriffe „Covid“ oder „Corona“ in Betracht. „So können sämtliche Angaben, welche die Wahl des Mittels selbst oder die sonstige Preisberechnung beeinflussen, als erläuternde, handschriftliche Vermerke auf das Verordnungsblatt aufgebracht werden“, erklärt Michels.
Die Apotheken müssten in der jetzigen Situation von Bürokratie entlastet werden. Ziel der vorgeschlagenen Neuregelung sei es, vermeidbare Folgekontakte und damit ein erhöhtes Infektionsrisiko zu unterbinden sowie eine zügige Versorgung sicherzustellen. „Sie dienen damit der Gesundheit und dem Wohl des Patienten.“
Aus diesem Grunde sei es „äußerst dringlich“, dass das Gesundheitsministerium bei sieben konkreten Punkten mit den Krankenversicherungen ein Einvernehmen erzielt:
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