Bis 31. Dezember

Corona-Sonderregeln werden verlängert

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Berlin -

Die bundesweiten Corona-Sonderregelungen für Apotheken werden bis Jahresende verlängert. Die Regelungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Hilfsmitteln können somit weiterhin angewendet werden.

Für die Hilfsmittelversorgung bedeutet das, dass weiterhin eine freie Preiskalkulation sowie ein Abweichen von den Vertragspartnern erfolgen kann und von einer vereinfachten Abgabemöglichkeit ohne Empfangsbestätigung Gebrauch gemacht werden kann. Die Pauschale für die Pflegehilfsmittel beträgt ebenfalls bis Jahresende weiterhin 60 Euro, sie wurde bereits im April verlängert. Das Werben für Corona-Schnelltests mittels Plakaten und Aufstellern wird Apotheken bis Jahresende erlaubt.

Andere Regeln wurden bereits bis Ende Mai 2022 verlängert, insbesondere im Zusammenhang mit der Arzneimittelabgabe nach Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Um überflüssige Patientenkontakte zu vermeiden, dürfen Apotheker:innen und PTA weiterhin von den geltenden Rabattverträgen abweichen. Das bedeutet, es können andere Packungsgrößen oder Stückzahl sowie Teilmengen abgegeben werden. Apotheker:innen dürfen auch von der Wirkstärke oder der Art des Wirkstoffes abweichen, insofern kein passendes Präparat lieferbar ist.

Auch Entlassrezepte können weiterhin nach den Sonderregelungen beliefert werden. Abweichend zu den normalen Vorgaben können somit weiterhin nicht nur Packungen der Größe N1, sondern auch N2- und N3-Größen abgegeben werden. Darüber hinaus bleiben die Rezepte 14 Tage lang gültig.

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