Neue Teststrategie

Corona-Schnelltests laufen in ersten Ländern an

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Berlin -

Zum Schutz vor Infektionen besonders in Pflegeheimen und Kliniken läuft der Einsatz neuer Antigen-Schnelltests an. In ersten Bundesländern können die ergänzenden Testmöglichkeiten nach Angaben der zuständigen Ministerien bereits verwendet werden, teils sind Vorbereitungen dafür geplant. Besuche in Alten- und Pflegeheimen sollen hierdurch auch über den gesamten Winter möglich bleiben. Die Bestellung läuft auch über Apotheken.

Die neue Nationale Teststrategie sieht vor, dass nicht nur Personen mit typischen Symptomen wie Husten und Fieber auf Sars-CoV-2 getestet werden, sondern auch asymptomatische Personen. Im Fokus der Strategie stehen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Durch einen häufigeren Einsatz von Antigen-Schnelltests sollen unter anderem auch Besuche trotz steigender Infektionszahlen weiterhin möglich sein.

Für November hat der Bund zunächst neun Millionen Tests über Abnahmegarantien bei Herstellern gesichert, damit die Länder oder Einrichtungen sie kaufen können. Dieses monatliche Kontingent soll schrittweise auf 22 Millionen Schnelltests im Januar anwachsen, wie es vom Bundesgesundheitsministerium hieß.

Sachsen-Anhalt hat erste Heime und Kliniken mit Tests ausgestattet. Gut 11.000 Tests seien an Einrichtungen in Wittenberg gegangen. Weitere sollen in den nächsten Tagen folgen. Das Land will insgesamt 500.000 Tests beschaffen. In Bayern sind bisher 464.000 Schnelltests an 67 Kommunen verteilt worden. Insgesamt hat das Land 10,5 Millionen Tests geordert – als Reserve bei hoher Nachfrage.

In Brandenburg erklärte das Ministerium: „Die Schnelltests werden noch nicht flächendeckend eingesetzt, einzelne Einrichtungen nutzen sie aber schon.“ Auch in Schleswig-Holstein setzen nach Angaben des Sozialministeriums erste Einrichtungen Schnelltests ein. „Insgesamt ist die Beschaffung der Tests derzeit im Aufbau.“ In Sachsen gibt es ebenfalls bereits Schnelltests, die Einrichtungen selbst beschaffen.

Das die Beschaffung der Schnelltests noch nicht abgeschlossen ist, merken Patienten und Bewohner vor allem daran, dass viele Kliniken und Heime die Besuchszeiten der aktuellen Lage erneut angepasst haben. Vielerorts sind erneut nur Besuche von maximal einer Person für längstens eine Stunde pro Tag möglich. In einigen Einrichtungen sind derzeit keine Besuche möglich. Die Kliniken sehen den Einsatz primär beim Personal und den Bewohnern und Angestellten – das uneingeschränkte Besuchsrecht hat für zahlreiche Kliniken keine Priorität. Dennoch beinhalten die meisten Klinikkonzepte Ausnahmen von den Besuchsverboten: Frisch gewordene Eltern dürfen weiterhin Besuch empfangen. Gleiches gilt für Kinder oder palliative Patienten.

Laut einer Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die seit Mitte Oktober gilt, können die neuen Schnelltests vor allem in Kliniken und Pflegeheimen auf breiter Front kommen. Dies soll dazu beitragen, Bewohner, Personal und Besucher besser zu schützen. Die Einrichtungen müssen dazu ein Test-Konzept erstellen. Dann legt das Gesundheitsamt fest, wie viele Tests gekauft und auf Kassenkosten finanziert werden können – in Pflegeheimen sind bis zu 20 Tests pro Monat pro Bewohner möglich, wie das Bundesministerium erläuterte.

Besucher könnten somit bei jedem Besuch einen Antigen-Schnelltest durchführen. Bei negativem Ergebnis könnte der Besuch stattfinden. Bei einem positiven Ergebnis kann direkt zum Arzt verwiesen werden. Ein anschließender PCR-Test gibt dann Aufschluss über eine tatsächliche Infektion. Die bisher am Markt erhältlichen Antigen-Schnelltests sind in der Aussage der negativen Ergebnisse bereits sehr zuverlässig. Bei einem positiven Ergebnis müssen falsch-positive Ergebnisse durch einen PCR-Test ausfindig gemacht werden.

In Berlin sollen noch in diesem Jahr sechs Millionen Schnelltests beschafft werden, 2021 weitere 6,58 Millionen. Die ersten 260.000 seien geliefert worden. Sie würden an Pflegeeinrichtungen und die Wohnungslosenhilfe verteilt, hieß es von der Gesundheitsverwaltung. In Nordrhein-Westfalen sollen Bewohner von Alten- und Pflegeheimen als erste beliefert werden. Die Tests sollen laut der entsprechenden Allgemeinverfügung am 9. November starten. In Thüringen hieß es vom Gesundheitsministerium, man verschaffe sich derzeit einen Überblick, für welche Bereiche die Kosten auf Grundlage der Bundesverordnung übernommen werden. „Wir haben einen Prüfauftrag ausgelöst, um zu klären, wo das Land eventuell eingreifen kann.“

 

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