Kammer macht Vorgaben

Corona-Schnelltests: Apotheke setzt auf Sicherheitswerkbank

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Berlin -

Nachdem österreichische Apotheken die Durchführung von Corona-Schnelltests vor gut vier Wochen einstellen mussten, ist das Angebot nun offiziell erlaubt. Auch Karin Simonitsch, Inhaberin der Marien Apotheke in Wien, bietet wieder Antigen-Schnelltests an – diesmal jedoch ausschließlich mit Termin.

„Die rechtliche Lage ist zu eineindeutig“, so das damalige Urteil der Gesundheitsbehörde. Obwohl Simonitsch gemeinsam mit ihrem Team einen speziellen Ablauf ausgearbeitet hatte, musste ihre Apotheke in Wien die stark nachgefragten Testungen auf das Coronavirus vor rund einem Monat zunächst einstellen. Ihren Testraum behielt sie vorerst – zum Glück, denn seit dem 9. November darf sie die Leistung wieder anbieten. Die österreichische Apothekerkammer hat nun Vorgaben bereitgestellt, unter deren Einhaltung Antigenschnelltests erlaubt sind.

Im Rundschreiben der Kammer wird klar, dass die Apotheken als fester Bestandteil in der ganzheitlichen Gesundheitsversorgung etabliert werden sollen. So heißt es: „Die Apothekerkammer setzt sich unermüdlich dafür ein, die Apotheke als festen Bestandteil der gesundheitlichen Basisversorgung und die Apothekerinnen und Apotheker als hochkompetente Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen zu etablieren. Ein wichtiger und notwendiger Schritt in diese Richtung ist nun in Zusammenhang mit Covid-19-Antigentests gelungen.“ Simonitsch kann der Kammer nur zustimmen und freut sich, dass sie die Tests erneut anbieten kann. Der Ablauf sei im Großen und Ganzen gleichgeblieben, nur einige Feinheiten hätten sich geändert.

„Nach den neuen Auflagen dürfen wir die Testungen nur noch mit Termin anbieten“, erzählt eine Mitarbeiterin der Apotheke, die für den reibungslosen Ablauf der Testungen verantwortlich ist. „Hierfür können die Kunden unseren Online-Service nutzen. Wichtig hierbei: Wir dürfen nur asymptomatische Patienten testen. Tatsächlich bereits fiebrige Patienten müssen weiterhin einen PCR-Test beim Arzt machen.“ Sie hält diese Regel für sinnvoll: „Die PCR-Methode gilt ja weiterhin als der Goldstandard.“ Das in der Apotheke übermittelte Ergebis dient auch lediglich als Gewissheit für den Kunden. „Sofern der Arbeitgeber einen Antigen-Schnelltest aus der Apotheke im Krankheitsfall akzeptiert, ist das natürlich eine gute Sache, dennoch gilt unser Testergebnis nicht als ‚offiziell‘ und kann nicht überall zur Vorlage genutzt werden.“

Die Tests führt die Apotheke in dem eigens dafür eingerichteten Raum durch. Der Abstrich an sich wird hier weiterhin von Sanitätern, mit denen die Apotheke zusammenarbeitet, durchgeführt. „Zwar dürften jetzt auch die Apotheker in Österreich die Abstriche durchführen, doch wir nutzen weiterhin unsere Zusammenarbeit mit dem medizinischen Personal.“ In Österreich ist es – anders als in Deutschland – erlaubt, dass Apotheken mit medizinischem Personal zusammenarbeiten dürfen, um in den Räumlichkeiten der Apotheke Dienstleistungen wie Corona-Tests anzubieten.

Der Testraum ist separat zugänglich, sodass die Kunden, die zur Testung erscheinen, nicht durch die Offizin gehen müssen. Der Raum kann direkt von außen betreten werden. Vor dem Raum sind Desinfektionsmittelspender angebracht und Stühle zur Überbrückung eventueller Wartezeiten aufgestellt. Das Personal im Raum trägt Einmal-Schutzkittel, FFP2-Masken, Brillen oder Visiere und Handschuhe. Im Raum selbst befindet sich noch eine Sicherheitswerkbank. Unter ihr werden die Schnelltests ausgewertet.

Das Testergebnis liegt innerhalb von 15 bis 30 Minuten vor. Die Kunden bekommen das Ergebnis binnen einer Stunde per Mail mitgeteilt. Bei einem positiven Testergebnis bespricht die Apotheke mit dem Kunden das weitere Vorgehen umgehend telefonisch und verweist an den behandelnden Hausarzt. In Österreich unterliegen öffentliche Apotheken der Meldepflicht – positive Testergebnisse müssen also gemeldet werden. Eigentlich erfolgt die Meldung in das Register in elektronischer Form, doch auch hier können übergangsweise Ausnahmen gemacht werden, sodass auch schriftliche oder telefonische Meldungen möglich sind.

Da in den Apotheken ausschließlich asymptomatische Patienten getestet werden, erfolgt keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Apotheke erhält von der Kammer keine konkreten Vorgaben, sondern gibt lediglich die aktuell üblichen Marktpreise für diese Leistung an und datiert sie auf 24 bis 50 Euro. Ein Antigen-Schnelltest in der Marienapotheke kostet 20,75 Euro. Die Termine können Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Auch samstags sind Probenahmen zwischen 8 und 12 Uhr möglich. Pro Tests hat die Apotheke ein Zeitfenster von 15 Minuten angesetzt. Der Abstrich an sich erfolgt innerhalb weniger Sekunden, doch Aufklärung, Nachbereitung und Reinigung nehmen mehr Zeit in Anspruch. Die Nachfrage sei weiterhin groß, berichtet die verantwortliche Mitarbeiterin. Das Team freut sich, dass sie die Dienstleistungen nun ganz offiziell anbieten können.

 

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