Schule, Urlaub & Co.

Corona-Lockerungen – Ein Überblick dpa/ APOTHEKE ADHOC, 18.07.2020 09:18 Uhr

Das Straßenbild der meisten Bundesländer ist wieder belebter. Je nach Wohnort gelten aktuell noch unterschiedliche Kontakt- und Urlaubsbeschränkungen. Foto: shutterstock.com/peter jesche
Berlin - 

Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitgehend in eigener Verantwortung über die schrittweise Lockerung von Einschränkungen und Auflagen entscheiden. Hier ein aktueller Stand in den Ländern in ausgewählten Lebensbereichen. Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr. 

Zum Umgang mit Reisenden aus Risikogebieten haben sich Bund und Länder am 16. Juli auf eine gemeinsame Linie verständigt. Danach soll es lokale Ein- und Ausreisesperren geben können, wenn die Zahl der Infektionen weiter steigt oder es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits unterbrochen sind.

Baden-Württemberg

  • Kontaktbestimmungen: In der Öffentlichkeit dürfen sich 20 Menschen aus mehreren Haushalten öffentlich treffen. Bei privaten Veranstaltungen gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.
  • Schulen und Kitas: Alle Schüler sollen zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas können wieder vollständig öffnen.
  • Feste und Veranstaltungen: Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind wieder möglich. Dies gilt sogar für bis zu 250 Menschen, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm gibt. Ab dem 1. August ist eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt, ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben allerdings bis Ende Oktober verboten.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.
  • Demonstrationen: Versammlungen sind erlaubt - allerdings mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes, zum Beispiel zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

Bayern

  • Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder Gruppen von bis zu 10 Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es keine strikte zahlenmäßige Beschränkung mehr, allerdings soll dort die Personenzahl so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Schulen und Kitas: Auch für die letzten Schüler im Freistaat gibt es wieder Präsenzunterricht an den Schulen. Alle Kinder dürfen zurück in Kindergärten und Krippen.
  • Feste und Veranstaltungen: Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen dürfen stattfinden mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 Personen im Freien. Und die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten. Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen – das heißt bei zugewiesenen Plätzen mit bis zu 400 Gästen im Freien und 200 in Innenräumen. Ohne Platzzuweisung liegt die Obergrenze bei 200 beziehungsweise 100 Menschen. Märkte ohne Volksfestcharakter wie kleinere Kunst- und Handwerkermärkte oder Flohmärkte ohne große Besucherströme werden im Freien unter Auflagen erlaubt.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ebenso Wellnessbereiche.
  • Demonstrationen: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.

Berlin

  • Kontaktbestimmungen: Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.
  • Schulen und Kitas: In den Kitas soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang stattfinden. Die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien (letzter Ferientag 7. August) zu einem Normalbetrieb zurückkehren.
  • Feste und Veranstaltungen: Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich wird bis zum 1. Oktober schrittweise auf 1000 erhöht, derzeit sind 300 erlaubt. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen momentan bis zu 1000 und vom 1. September an bis zu 5000 Menschen zusammenkommen. Diese Obergrenzen gelten auch für private und familiäre Veranstaltungen.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.
  • Demonstrationen: Für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.

Brandenburg

  • Kontaktbestimmungen: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiter eingehalten werden.
  • Schulen und Kitas: Kitas können grundsätzlich wieder für alle Kinder öffnen. Die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien am 10. August zum regulären Betrieb zurückkehren. In Schulen und Kitas fällt der allgemeine Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern. Dafür müssen Hygieneregeln wie das Händewaschen eingehalten werden.
  • Feste und Veranstaltungen: Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen wieder mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen gewährleistet werden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben bis Ende Oktober verboten.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.
  • Demonstrationen: Demonstrationen im Freien sind wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, aber der Mindestabstand muss eingehalten und der Zutritt gesteuert werden.

Bremen

  • Kontaktbestimmungen: Es können sich Angehörige in unbestimmter Zahl aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Erlaubt sind auch Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen aus verschiedenen Haushalten.
  • Schulen und Kitas: Kitas sind im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Im Land Bremen sind Sommerferien.
  • Feste und Veranstaltungen: Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen in Innenräumen sind erlaubt. Unter freiem Himmel können bis zu 400 Personen zu einer Veranstaltung zusammenkommen. Voraussetzungen für solche Zusammenkünfte sind ein Hygienekonzept und die Einhaltung des Abstandes von mindestens 1,5 Metern zueinander. Die Veranstalter müssen zudem die Namen der Teilnehmenden protokollieren.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.
  • Demonstrationen: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

Hamburg

  • Kontaktbestimmungen: Im privaten Rahmen können bis zu 25 Personen zu Feiern zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten. Treffen in der Öffentlichkeit sind auf zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten begrenzt.
  • Schulen und Kitas: Alle Kinder dürfen in einem eingeschränkten Regelbetrieb wieder die Kitas besuchen. In Hamburg sind Schulferien. Schulsenator Ties Rabe (SPD) geht davon aus, dass die Schulen nach den Ferien wieder ohne Mindestabstand in den Regelbetrieb gehen können. Auch in den Kitas soll es dann wieder einen uneingeschränkten Regelbetrieb geben.
  • Feste und Veranstaltungen: Unter Auflagen sind wieder Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern im Freien und 650 Teilnehmern in geschlossenen Räumen zulässig.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.
  • Demonstrationen: Für größere Versammlungen gibt es keine Teilnehmerbegrenzung mehr. Es wird jeweils der Einzelfall mit Blick auf Hygiene- und Abstandsregeln geprüft.

Hessen

  • Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu 10 Menschen treffen, ohne den Mindestabstand einhalten zu müssen und unabhängig von der Zahl der Haushalte, aus denen sie stammen.
  • Schulen und Kitas: Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach dem Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben. Die Schulhorte sollen in den Sommerferien eine reguläre Ferienbetreuung von täglich sechs Stunden pro Kind anbieten.
  • Feste und Veranstaltungen: Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Zuschauer bei Sportveranstaltungen sind wieder erlaubt, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und jedem Zuschauer drei Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.
  • Demonstrationen: Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt.

Mecklenburg-Vorpommern

  • Kontaktbestimmungen: Die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum mit einer Obergrenze von 10 Personen sind aufgehoben. Damit dürfen sich wieder mehr Menschen treffen. Doch sind sie angehalten, möglichst die gebotenen Abstände einzuhalten und Mundschutz zu tragen.
  • Schulen und Kitas: Kitas sind im eingeschränkten Betrieb geöffnet. Nach dem Ende der Schulferien Mitte August ist wieder an allen Schulen normaler Präsenzunterricht mit Schulpflicht vorgesehen.
  • Feste und Veranstaltungen: Größere Veranstaltungen sind wieder möglich: In Räumen dürfen maximal 200 Menschen teilnehmen, bei Veranstaltungen im Freien 500. In Ausnahmen können in Räumen auch bis zu 400 und im Freien bis zu 1000 Menschen zugelassen werden. Über diese Zahl hinaus soll es zunächst keine Genehmigungen geben. Bei Familienfeiern sind höchstens 50 Personen zulässig, bei Hochzeiten, Jugendweihen oder religiösen Festen auch 75, ebenso bei Trauungen und Beisetzungen. Volksfeste bleiben verboten.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze. Tagesbusreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind erlaubt, individuelle Tagesausflüge in das Land mit Auto oder Bahn dagegen sind weiterhin untersagt.
  • Demonstrationen: Demonstrationen und Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 Teilnehmern erlaubt, in Ausnahmefällen nach besonderer Genehmigung auch mit bis zu 1000 Teilnehmern.

Niedersachsen

  • Kontaktbestimmungen: Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen sich treffen. Sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein.
  • Schulen und Kitas: Die Kitas sind in einem eingeschränkten Betrieb wieder für alle Kinder geöffnet. In Niedersachsen sind Schulferien.
  • Feste und Veranstaltungen: Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen mit der Obergrenze von 10 Personen, sofern es sich nicht ausschließlich um Angehörige oder die Mitglieder zweier Haushalte handelt. Für Veranstaltungen zum Beispiel im Kulturbereich gilt eine Obergrenze von 500 Besuchern.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.
  • Demonstrationen: Demonstrationen unter freiem Himmel können ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden.

Nordrhein-Westfalen

  • Kontaktbestimmungen: Gruppen mit bis zu 10 Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein.
  • Schulen und Kitas: Alle Kita-Kinder werden wieder betreut, allerdings mit weniger Stunden pro Woche als normal. In Nordrhein-Westfalen sind Sommerferien.
  • Feste und Veranstaltungen: Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage mit höchstens 150 Teilnehmern sind unter Auflagen erlaubt. Die gleiche Teilnehmerzahl gilt für Beerdigungen. Voraussetzung sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste. Messen dürfen nur unter Auflagen stattfinden. Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich mit maximal 300 Teilnehmenden brauchen nicht mal ein Hygienekonzept.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.
  • Demonstrationen: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.

Rheinland-Pfalz

  • Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich bis zu 10 Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte, aus denen sie kommen, treffen.
  • Schulen und Kitas: Nach dem Ende der Sommerferien ist ab Mitte August wieder normaler Präsenzunterricht geplant. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen. Bis zum 1. August sollen sie wieder den normalen Regelbetrieb aufnehmen.
  • Feste und Veranstaltungen: In Innenräumen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 150 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 350 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. Familienfeste oder Hochzeiten sind unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.
  • Demonstrationen: Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich.

Saarland

  • Kontaktbestimmungen: Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen sind zugelassen.
  • Schulen und Kitas: Nach dem Ende der Sommerferien ist ab Mitte August wieder an allen Schulen normaler Präsenzunterricht mit Schulpflicht vorgesehen. Kitas haben wieder den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen.
  • Feste und Veranstaltungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 250. Vom 24. August an sind Höchstgrenzen von 1000 Teilnehmern unter freiem Himmel und 500 in geschlossenen Räumen vorgesehen.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen
  • Demonstrationen: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt.

Sachsen

  • Kontaktbestimmungen: Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu 10 Menschen sind erlaubt, drinnen wie draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 100 Menschen bei Familienfeiern treffen. Seit Samstag sind Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Kinderferienlager mit bis zu 50 Personen wieder möglich.
  • Schulen und Kitas: Die Kitas können zum Regelbetrieb übergehen - allerdings mit erhöhten Hygieneauflagen. Die Schulen sind mit der Zeugnisübergabe am Freitag in die Ferien gestartet. Nach den Sommerferien Ende August sollen alle Schulen zum Regelbetrieb zurückkehren.
  • Feste und Veranstaltungen: Bei Familienfeiern außerhalb privater Räume dürfen sich bis zu 100 Menschen treffen. Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig - Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte. In Jazzclubs oder anderen kleineren Lokalitäten können Konzerte stattfinden. Seit Samstag dürfen bis zu 1000 Personen beim Breiten- und Freizeitsport unter Auflagen zuschauen, also auch bei Fußballspielen. Für Profifußball gilt diese geplante Lockerung noch nicht – es wird aber überlegt, dies zum 1. September zu ermöglichen.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.
  • Demonstrationen: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

Sachsen-Anhalt

  • Kontaktbestimmungen: Die Landesregierung empfiehlt, sich mit nicht mehr als 10 Menschen zu treffen und den Kreis derer, die man trifft, möglichst gering zu halten. Ein Kontaktverbot gibt es nicht mehr.
  • Schulen und Kitas: Kitas arbeiten im eingeschränkten Regelbetrieb. Sie sollen in den kommenden Wochen zum Normalbetrieb zurückkehren. Die Schulen sollen nach den Sommerferien Ende August ebenfalls vom Corona-Betrieb mit Wechselmodell und starren Gruppen in den Normalbetrieb wechseln.
  • Feste und Veranstaltungen: Zu privaten Feiern dürfen bis zu 50 Menschen kommen. Bei professionell organisierten Festen wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen sind unter freiem Himmel bis zu 1000 Menschen erlaubt. In geschlossenen Räumen ist die Teilnehmerzahl für solche Veranstaltungen auf 250 begrenzt, vom 29. August an dürfen bis zu 500 kommen.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.
  • Demonstrationen: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

Schleswig-Holstein

  • Kontaktbestimmungen: Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig - und ab 20. Juli dann von bis zu 150 Menschen draußen.
  • Schulen und Kitas: Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. Die Kitas können in den Regelbetrieb zurückkehren.
  • Feste und Veranstaltungen: Veranstaltungen im Freien sind ab 20. Juli für bis zu 500 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 250.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen. Öffnungszeiten-Beschränkungen für Restaurants wurden aufgehoben.
  • Demonstrationen: Versammlungen und Demonstrationen sind vom 20. Juli an mit bis zu 500 Teilnehmern im Freien (bisher 250) möglich und mit bis zu 250 in geschlossenen Räumen (bisher 100).

Thüringen

  • Kontaktbestimmungen: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal 10 Menschen zu treffen.
  • Schulen und Kitas: In allen Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb. Kindergärten und Grundschulen öffnen für alle Kinder täglich. Mit der Zeugnisübergabe am Freitag sind die Schülerinnen und Schüler in die Ferien gestartet. Nach den Sommerferien Ende August sollen alle Schulen zum Regelbetrieb zurückkehren.
  • Feste und Veranstaltungen: Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen. Private Feiern in geschlossenen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden. Nun sind dann wieder Sportveranstaltungen im Freien mit bis zu 200 Zuschauern erlaubt, wenn ein genehmigtes Infektionsschutzkonzept vorliegt.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.
  • Demonstrationen: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.

Zu Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen:

Zum Umgang mit Reisenden aus Risikogebieten haben sich Bund und Länder am 16. Juli auf eine gemeinsame Linie verständigt. Danach soll es lokale Ein- und Ausreisesperren geben können, wenn die Zahl der Infektionen weiter steigt oder es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits unterbrochen sind. So soll zielgenauer auf lokale Ausbrüche der Corona-Pandemie eingegangen werden. „Diese Maßnahmen sollen zielgerichtet erfolgen und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis bzw. die gesamte kreisfreie Stadt beziehen“, heißt es in dem Beschluss. Dem Papier zufolge sollen die Länder Vorsorge dafür treffen, dass Reisende aus Regionen mit erhöhten Corona-Infektionen nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden beziehungsweise ohne Quarantänemaßnahme in ein Land einreisen dürfen, wenn sie mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können, dass sie nicht infiziert sind.