Corona-Impfung: Ab Januar als Kassenleistung? Patrick Hollstein, 28.11.2022 13:24 Uhr
Nach zwei Jahren soll die Corona-Impfung nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in die Regelversorgung überführt und zur Kassenleistung werden. Die Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) schlägt Alarm wegen vieler offener Fragen. Das BMG will sich nicht in die Karten gucken lassen.
Noch wird der Corona-Impfstoff von der EU eingekauft und vom Bund bezahlt und ausgeliefert. Doch nach den Plänen des BMG sollen Comirnaty & Co. zur regulären Kassenleistung werden – und zwar laut KVB durch eine Änderung der Impfverordnung (ImpfVO) bereits zum Jahreswechsel.
Bestätigen will das Ministerium den Zeitplan nicht, auch Fragen nach den Folgen für Einkauf und Beschaffung beantwortet man nicht: „Die Anschlussregelung zur aktuellen ImpfVO befindet sich regierungsintern noch in Abstimmung. Zu Details können wir deshalb momentan noch keine Stellung beziehen.“
Noch seien zu viele Fragen ungeklärt, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, kritisiert die KVB. Das fängt bei Verwürfen an, die bei den Mehrdosenbehältnissen in großem Umfang immer wieder vorkommen und die zu Regressen führen können. Aber auch der Einsatz bei Menschen, für die es derzeit keine Impfempfehlung gibt, sei ungeklärt. Und schließlich geht es um die Vergütung. Statt der üblichen 8 Euro können die Ärzt:innen für jede Corona-Impfung 28 Euro abrechnen.
Die Vertreterversammlung der KVB, die am Samstag in München tagte, forderte das BMG daher auf, die ImpfVO wie ursprünglich geplant bis April nächsten Jahres zu verlängern. Ansonsten drohten gerade in den Wintermonaten erhebliche Probleme bei der weiteren Umsetzung der Impfkampagne.
Änderungen für Apotheken
Eine Umstellung würde womöglich auch Änderungen für die Apotheken bedeuten. Aktuell werden die Bestellungen immer dienstags bis 12 Uhr durch die Praxen und bis 18 Uhr an den Großhandel übermittelt. Über das Zentrallager des Bundes bei Osnabrück werden die Dosen dann immer in der Folgewoche bereitsgestellt. Teilweise gelten bestimmte Impfstoffe jeweils Höchstmengen, außerdem kann es zu Kürzungen der Aufträge kommen. Der Impfstoff bleibt stets im Eigentum des Bundes. Details zum Umgang mit dem Impfstoff sind in der ImpfVO und in der Allgemeinverfügung des BMG geregelt.
Saftige Preiserhöhung
Wohin die Reise gehen kann, zeigt auch ein Blick in die USA. Dort läuft nach Medienberichten der nationale Gesundheitsnotstand im kommenden Jahr aus. Damit endet voraussichtlich auch der Liefervertrag der Regierung mit Pfizer. Dann sollen die Krankenversicherungen die Kosten für weitere Corona-Impfungen übernehmen, wobei noch unklar ist, wer für Impfungen von Menschen ohne Krankenversicherung aufkommen wird.
Pfizer will den Wechsel ins reguläre Versicherungssystem für eine saftige Preiserhöhung nutzen. Werden derzeit rund 30 US-Dollar pro Dosis gezahlt, sollen laut Ankündigung des Herstellers künftig 130 Dollar berechnet werden.
Das BMG wollte sich dazu nicht äußern: „Vertragsverhandlungen zur zentralen Beschaffung der Covid-Impfstoffe werden zwischen der Europäischen Kommission und den Impfherstellern geführt. Zwischen den Vertragspartnern wurde Vertraulichkeit über die Preise vereinbart.“