Corona-Hilfe: 50 Milliarden Atemschutzmasken aus China Lothar Klein, 01.07.2020 14:52 Uhr
Zu Beginn der Corona-Pandemie war die Versorgung mit Schutzausrüstung eines der größten Probleme. Die Lage hat sich inzwischen entspannt – vor allem, weil aus China über 50 Milliarden Atemschutzmasken weltweit exportiert wurden. Um sich davon unabhängiger zu machen, sollen bis Ende 2021 3,6 Milliarden Schutzmasken aus heimischer Produktion zur Verfügung stehen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.
Vor allem Importe aus China haben nicht nur in Deutschland zur Beseitigung der Mangelsituation bei Schutzausrüstung beigetragen. Nach Angaben des chinesischen Handelsministeriums haben Unternehmen aus der Volksrepublik China nach der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie Schutzartikel in 199 Länder und Regionen geliefert. Nach Auskunft der chinesischen Zollverwaltung wurden aus der Volksrepublik China zwischen dem 1. März 2020 und dem 16. Mai 2020 insgesamt Schutzartikel im Wert von 134,4 Mrd. Renminbi (rund 17 Milliarden Euro) exportiert, darunter 50,9 Milliarden Stück Atemschutzmasken, 216 Millionen Schutzkleidung, 81,03 Millionen Schutzbrillen, 1,04 Milliarden Schutzhandschuhe,Test-Kits für 162 Millionen Personen, 72.700 Beatmungsgeräte, 177.000 Patientenmonitore und 26,43 Millionen Infrarot-Temperaturmessgeräte. Die Hauptempfänger seien die USA, Deutschland, Japan, Frankreich und Italien.
Nach Daten des chinesischen Industrieministeriums lag Anfang Mai 2020 die tägliche Produktionskapazität für medizinische Einweg-Schutzkleidung bei über 1,5 Millionen Stück, für medizinische N95 Atemschutzmasken bei über 3,4 Millionen Stück, für medizinische Schutzbrillen/Schutzvisiere bei über 290.000 Stück, für automatische Infrarot-Temperaturmessgeräte bei 10.000 Stück und für berührungslose Infrarot-Thermometer bei 400.000 Stück. „Unter den verschiedenen Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2- Pandemie ist für die Bundesregierung die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) vorrangig. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem von chinesischen Herstellern Mund-Nasen-Schutzmasken, partikelfiltrierende Masken der Kategorien FFP1, FFP2 und FFP3, Vollgesichtsmasken, Schutzbrillen, Schutzkittel, Ganzkörperschutzanzügen und Einmalhandschuhen beschafft“, so die Antwort des Außenministeriums im Auftrag der Bundesregierung.
Da die Volksrepublik China ungefähr zwei Drittel der Weltproduktion an Schutzmasken erbringe, „konnte und kann durch die Beschaffung auf dem chinesischen Markt der besonders zu Beginn der Pandemie hohe Bedarf an Schutzausrüstung bestmöglich gedeckt werden“. Hochrangige Gespräche auf Regierungsebene hätten es möglich gemacht, Schutzausrüstung mit einem hohen Maß an Qualität und Liefersicherheit zu erhalten. Vor allem zu Beginn der Beschaffungsmaßnahmen habe die Beschaffung von PSA in China kurzfristig Wirkung gezeigt. Sie habe den Zugriff auf „sehr große Kapazitäten der etwa 1500 Hersteller“ ermöglicht, „die in der Lage sind, normgerechte Ware herzustellen“. Nach der besonders angespannten Marktsituation zu Beginn der Krise habe sich die Lage und somit auch die Verfügbarkeit von FFP2- und OP-Masken spürbar verbessert.
Um sich von chinesischen Lieferungen unabhängiger zu machen, hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Corona-Maßnahmen die heimische Schutzausrüstungsproduktion angekurbelt. „Die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit medizinischer Schutzausrüstung ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung“, heißt es in der Antwort. Eine Maßnahme für die direkte Beschaffung stelle das sogenannte „Tender-Verfahren“ unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dar. Mit diesem Verfahren habe die Bundesrepublik Deutschland Rahmenverträge über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung abgeschlossen. Das Verfahren ist am 7. April 2020 beendet und zwischenzeitlich ausgewertet worden.
„Beginnend im Juni 2020 und bis zum Jahresende 2021 werden über das Ausschreibungs-Verfahren insgesamt rund 3,6 Milliarden Masken aus inländischer Produktion zur Verfügung stehen“, schreibt die Bundesregierung. Der Arbeitsstab Produktion unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums habe die Aufgabe, den Auf- und Ausbau nationaler und europäischer Wertschöpfungsketten für Schutzausrüstungen, Testausstattungen und Wirkstoffe zu unterstützen. Eine dieser Maßnahmen sei die Förderung der inländischen Vliesstoff- und Maskenproduktion. Die Förderung sei an die Bedingung geknüpft, dass die produzierten PSA in Deutschland oder der EU verkauft würden.