Zahlreiche Beschränkungen für Restaurants, Spielplätze, Gottesdienste dpa, 16.03.2020 17:17 Uhr
Im Kampf gegen das Coronavirus planen Bund und Länder massive Einschränkungen im Alltagsleben. Ein Überblick über die am Montag beschlossenen „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen”:
Einzelhandel
Ausdrücklich nicht geschlossen werden eine Reihe von Geschäften: der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für diese Bereiche sollen sogar Sonntags-Verkaufsverbote bis auf weiteres ausgesetzt werden. Kommen sollen Auflagen zur Hygiene, zur Zutritts-Steuerung und zum Vermeiden von Warteschlangen. Schließen müssen aber andere Geschäfte, unter anderem Outlet-Center.
Gesundheitswesen
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen sollen unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderungen geöffnet bleiben.
Freizeit
Schließen müssen Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen. Ebenso Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen. Dies gilt auch für Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Anbieter von „Freizeitaktivitäten” drinnen und draußen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordelle.
Sport/Kinder
Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist laut dem Beschluss für den Publikumsverkehr zu – ebenso gilt dies für Spielplätze.
Bildung/Reisen
Verboten werden sollen Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außerdem Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen. Verboten werden außerdem Reisebusreisen.
Handwerker
Dienstleister und Handwerker sollen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können.
Gottesdienste
Nicht mehr möglich sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei anderen Glaubensgemeinschaften.
Besuchsbeschränkungen
Sie sollen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen sowie Pflegeheime kommen – sie können zum Beispiel Besuch einmal am Tag für eine Stunde zulassen, aber nicht von Kindern unter 16 Jahre und nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen. Generell soll es dort und auch in noch offenen Universitäten, Schulen und Kindergärten ein generelles „Betretungsverbot” für Menschen geben, die in den vergangenen 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland waren.
Gastgewerbe
Restaurants und Speisegaststätten sollen frühestens ab 6.00 Uhr öffnen dürfen und müssen spätestens um 18.00 Uhr schließen. Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels sollen das Risiko einer Virus-Verbreitung minimieren – etwa durch Abstandsregeln für Tische, Begrenzungen der Besucherzahl oder Hygienemaßnahmen. Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch zu „notwendigen” und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können.