Corona-Beratungen: PCR-Tests, Kontaktverfolgung, Impfpflicht Alexander Müller, 23.01.2022 08:20 Uhr
Vor den Corona-Beratungen von Bund und Ländern an diesem Montag zeichnen sich weder Verschärfungen noch Lockerungen der bestehenden Pandemiemaßnahmen ab. Dafür rückt die Klärung verschiedener praktischer Fragen rund um PCR-Tests, die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und die bald greifende einrichtungsbezogene Impfpflicht in den Mittelpunkt. Die Gesundheitsminister der Länder sprachen sich am Samstag angesichts knapper Laborkapazitäten für eine Priorisierung von PCR-Tests aus. Sie beschlossen außerdem eine Konzentration der Kontaktnachverfolgung auf Bereiche mit besonders gefährdeten Gruppen und plädierten dafür, ein weniger striktes Vorgehen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu prüfen.
Die vom Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete bundesweite 7-Tage-Inzidenz hat erstmals die Schwelle von 800 überschritten (Sonntagmorgen mit 806,8). Zum Vergleich: Vor einer Woche lag die bundesweite Inzidenz bei 515,7 (Vormonat: 220,7). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 85.440 Corona-Neuinfektionen. Das geht aus Zahlen hervor.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach sich in der „Rheinischen Post“ mit Blick auf die Bund-Länder-Beratungen am Montag aber gegen eine Verschärfung von Maßnahmen aus. „Ich bin dafür, dass wir die bestehenden Maßnahmen beibehalten, also nicht ausweiten“, sagte er. Er warnte zugleich vor einer Lockerung. „Wir würden Öl ins Feuer gießen und die Welle beschleunigen.“
PCR-Tests
Angesichts der steigenden Zahl von Corona-Infektionen in Deutschland sollen nicht mehr alle per Schnelltest positiv Getesteten einen PCR-Test bekommen. Die Laborkapazitäten seien endlich, sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) als Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz in Magdeburg nach einer Schaltkonferenz mit ihren Kolleginnen und Kollegen. Im Gespräch ist, dass vorrangig besonders gefährdete Gruppen und diejenigen, die diese betreuen, etwa in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, einen Anspruch auf einen PCR-Test haben sollen. Für andere, die einen positiven Schnelltest oder eine rote Kachel in der Corona-Warn-App aber keine Symptome haben, könnte der Anspruch auf PCR-Nachtestung wegfallen.
Die konkrete Ausgestaltung, also etwa wer mit welchem Nachweis an einer Teststelle PCR-berechtigt sein wird oder was gilt, wenn ein Schnelltest positiv ist und gleichzeitig auch Symptome vorliegen, ist noch offen. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder werden am Montag mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über das Thema beraten. Anschließend müssten die Corona-Testverordnung des Bundes und Länderregelungen entsprechend angepasst werden.
Kontaktnachverfolgung
Lauterbach hatte sich mit Blick auf die immer weiter steigenden Corona-Zahlen dafür ausgesprochen, auch die Kontaktnachverfolgung an die neue Lage anzupassen. Die Gesundheitsminister der Länder, denen die Gesundheitsämter unterstehen, streben das nun an: Die Ämter sollen sich künftig auf die Kontaktnachverfolgung bei Corona-Fällen im Klinik- und Pflegebereich und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung konzentrieren.
„Weitere Kontaktpersonen“ müssen demnach damit rechnen, dass sie „in der Regel mit deutlichem Zeitverzug oder nicht mehr durch die zuständigen Behörden kontaktiert werden können“, hieß es in ihrem Beschluss am Samstag. Ursprünglich war der Inzidenzwert von 50 festgelegt worden, bis zu dem die Ämter es schaffen könnten, die Kontakte von Infizierten abzutelefonieren. Das Personal wurde inzwischen zwar aufgestockt, aber der Inzidenzwert liegt mittlerweile bei über 700 und in manchem Landkreis schon bei deutlich über 1000. „Das wird kein Gesundheitsamt mehr abarbeiten können, auch nicht mit Hilfe der Bundeswehr“, sagte Lauterbach.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsamt kann sonst ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Kritiker hatten immer wieder Befürchtungen geäußert, dass durch die Impfpflicht im bereits knapp besetzten Pflegebereich weitere Arbeitskräfte verloren gehen könnten.
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder fordern nun das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, gemeinsam mit den Bundesländern „unverzüglich“ alle offenen Fragen bei dem Thema zu klären, etwa für wen ganz genau die Impfpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und wie Betroffene angehört werden. Zudem solle geprüft werden, ob nicht vor einem Tätigkeitsverbot zunächst Bußgelder verhängt werden könnten.
Sie sprechen sich außerdem dafür aus, den Impfstoff von Novavax, den es ab Ende Februar geben soll, vorrangig nicht geimpften Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen anzubieten und ihnen dann auch genug Zeit für die zweite Impfung zu geben. Novavax könnte für Skeptiker eine Alternative sein, weil er auf einer anderen Technologie basiert als die bisher verfügbaren Corona-Präparate.