In Berlin ist der Verwaltung beim Umgang mit Corona-Ausbrüchen mal wieder eine Datenpanne unterlaufen, diesmal allerdings in einem besonders sensiblen Zusammenhang. Eine Gaysex-Party im Berghain war ein potenzielles Superspreader Event. Das Bezirksamt verfolgte die Kontakte nach und informierte alle Teilnehmer:innen – für alle sichtbar in einem offenen Mailverteiler.
Einem Mitarbeiter des Bezirksamtes Friedrichshain ist eine Datenschutzpanne unterlaufen, die einigen Menschen sehr unangenehm sein könnte: Über einen offenen Mailverteiler informierte er alle Teilnehmer:innen einer Party am vorvergangenen Freitag im Club Lab.oratory und machte damit 150 vertrauliche Mail-Adressen öffentlich, die noch dazu die Teilnahme an der Party belegen, wie der Berliner Tagesspiegel berichtet.
Das Lab.oratory gehört zum berühmten Technoclub Berghain, er befindet sich im selben Gebäude und hat einen Ruf, der ihm vorauseilt. „Der Ort ist nichts für schwache Nerven“, fasst es beispielsweise der Berlin Club Guide zusammen. Der Gaysex-Club ist für seine Fetischparties bekannt, deren Mottos von Lack und Leder bis zu Fäkalien reichen. In besagter Nacht handelte es sich um die Veranstaltung „Friday Fuck 2-4-1“, eine Sexparty ohne speziellen Fetisch. Der Club selbst hat sich offenbar nichts zu Schulden kommen lassen: Es galt die 2G-Regel, Zutritt hatten nur Geimpfte und Genesene. Auf seiner Seite wies und weist er explizit darauf hin, dass nur die Corona-Warn-App (CWA) oder die CovPass-App in Verbindung mit einem Personalausweis als Nachweis akzeptiert werden. Zur Kontaktnachverfolgung ist zudem am Eingang eine Registrierung erforderlich oder aber die Nutzung des Berghain-Passes, einer App mit ähnlicher Funktionsweise wie Luca, CWA und CovPass.
Das hatte die Kontaktnachverfolgung in dem Fall offenbar erleichtert – konnte aber den Fehler des Bezirksmitarbeiters nicht verhindern. Die Empfänger:innen wurden in der Mail aufgefordert, sich umgehend testen zu lassen, da es nach der Party mehrere nachgewiesene Infektionen gegeben habe. Dass die Mails über einen offenen Verteiler versendet wurden, ist ohne die Einwilligung der Beteiligten nicht rechtmäßig. „Wenn wie im geschilderten Fall gegebenenfalls noch weitere Informationen über die betroffenen Personen aus der Verwendung des offenen Verteilers entnommen werden können, kann dies je nach Kategorie und Umfang der offengelegten Daten Einfluss auf die Schwere des Verstoßes haben“, zitiert der Tagesspiegel den Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten.
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