Keine Ausnahme für Gesundheitseinrichtungen

Corona: Ab März keine Bürgertests mehr

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Berlin -

Zum 28. Februar endet der Anspruch auf Bürgertests. Die Bestimmungen in der Coronavirus-Testverordnung (TestV) laufen aus und der Bund übernimmt somit keine Kosten mehr. Das gilt ohne Ausnahme – auch für Personal von Gesundheitseinrichtungen.

Ende November wurde der Personenkreis mit Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest bereits deutlich eingeschränkt. Ab 1. März soll der Anspruch für sämtliche präventive kostenlose Coronatests entfallen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um Personal von Gesundheitseinrichtungen handelt. Neben den Bürgertestungen übernimmt der Bund auch die Kosten für alle weiteren Anlässe gemäß der TestV des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ab März nicht mehr. Dazu gehören beispielsweise auch PoC-Antigentests von Personal in Gesundheitseinrichtungen, Tests vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung oder vor einer ambulanten Operation.

Ausnahme: Der Nachweis einer Infektion mit Sars-CoV-2 ist nicht von den Regelungen zur TestV umfasst. Liegt eine klinische Symptomatik vor, die eine Untersuchung auf das Virus erforderlich macht, kann die Untersuchung im Rahmen der ärztlichen Behandlung weiterhin veranlasst werden.

Tests, die ab dem 1. März präventiv erfolgen und von Praxen oder Teststellen durchgeführt werden, können dann nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abgerechnet werden. Diese sind bislang verpflichtet, die Abrechnung auch für Nicht-Vertragsärzte durchzuführen.

Impfpflicht aufgehoben

Auch die Covid-19-Impfpflicht für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wurde zum 1. Januar aufgehoben. Ende November hatte das BMG beschlossen, diese nicht zu verlängern. Der Entschluss wurde begründet mit dem unzureichenden Schutz einer Impfung vor einer Übertragung der neuen Omikron-Varianten.

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