Comirnaty: Apotheken sollen Verantwortliche bestimmen Alexandra Negt, 01.04.2021 14:57 Uhr
Die Bestellung, Konfektionierung und Verteilung der Impfstoffe sollen schnell zur gewohnten Aufgabe für die Apotheken werden. Hierfür sei besonders wichtig, dass die Apotheken geplant in die neue Aufgabe starten. Neben QM-Prozessen und Abrechnungen sei laut Apothekerkammer Sachsen-Anhalt (AKSA) vor allem die Verteilung und Bestimmung von Verantwortlichkeiten wichtig – am besten mit Vertretung.
In der Theorie steht der Ablauf rund um die Impfstoffbestellung. Die Abda hat Leitfäden mit Fließdiagrammen veröffentlicht. Anhand derer sollen sich die Apotheken durch das Prozedere hangeln. Damit das Ganze dann auch auf Anhieb klappt, empfiehlt die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt den Apotheker:innen die Verteilung von Verantwortlichkeiten. Durch die Festlegung, wer welchen Aufgabenbereich übernimmt, soll es im Umgang mit Comirnaty zu weniger Unterbrechungen im Ablauf kommen. Die Kammer empfiehlt darüber hinaus auch stellvertretende Verantwortliche zu bestimmen.
Zu den zu verteilenden Verantwortlichkeitsbereichen könnten laut Kammer folgende Punkte zählen:
- Warenannahme (Wer nimmt die Vials in Empfang?)
- Zwischenlager (Wer überwacht die Kühlschranktemperatur?)
- Konfektioneirung (Wer legt den Vials das Impfzubehör bei? Begrenzt auf pharmazeutisches Personal)
- Verpackung (Wie genau wird verpackt? Wer verpackt?)
- Endkontrolle (Wer ist für die Gesamtdokumentation verantwortlich? Auf Apotheker:innen beschränkt)
- Auslieferung (Wer übernimmt den Transport zur Arztpraxis?)
Wieviel Impfstoff nun tatsächlich nach der Bestellung in den Apotheken ankommt, ist noch nicht klar. Um eine schnellstmögliche Überführung der Vials in den Kühlschrank zu ermöglichen, sollte hier ausreichend Platz geschaffen werden.
Was fest steht, ist die Vergütung. Zwar ist diese vorerst nicht in Stein gemeißelt, doch für den Anfang müssen Apotheken für die Beschaffung und bedarfsgerechte Bereitstellung der Corona-Impfstoffe mit 6,58 Euro netto pro Durchstechflasche rechnen. Das geht aus der aktualisierten Corona-Impfverordnung hervor, die heute in Kraft tritt. Somit wird es keine dosisbezogene Vergütung, wie von der Abda gefordert, geben.