Bundesrat muss noch zustimmen

Ab Oktober: Maskenpflicht in Arztpraxen

, Uhr aktualisiert am 08.09.2022 17:39 Uhr
Berlin -

Masken und Tests sollen im Herbst und Winter wieder verstärkt zum Alltag in Deutschland gehören. Auch in Arztpraxen soll ab 1. Oktober wieder Maske getragen werden. Für Apotheken gilt dies dagegen – anders als zunächst berichtet – nicht.

Demnach dürfen etwa Arzt- und Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken oder vergleichbare Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden sowie des Rettungsdienstes, von Besuchern und Patienten nur betreten werden, die eine Atemschutzmaske tragen. „Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats am 16. September wird es für Apotheken keine Maskenpflicht geben“, stellt eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) klar.

Die Regeln sollen ab dem 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten. Auch im öffentlichen Fernverkehr sollen FFP2-Masken getragen werden, medizinische Masken genügen dagegen für 6-14-Jährige und Personal. Mit den neuen Regeln soll einem befürchteten deutlichen Anstieg der Corona-Infektionen begegnet werden. Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind ferner Kinder unter sechs Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.

Für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen gilt eine Masken- und Testnachweispflicht. Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern müssen dies ebenfalls während ihrer Tätigkeit beachten. Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.

Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn „die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten“.

Eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sollen die Länder ab Oktober verhängen dürfen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll durch die Länder weiter verhängt werden können. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab Klasse fünf. Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können.

Der Bundestag hat die Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen. Das Gesetzespaket der Ampel-Koalition, das generell wieder schärfere Vorgaben zu Masken und Tests ermöglicht, erhielt am Donnerstag 386 Stimmen. 313 Abgeordnete stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen.

In der Debatte hatte die Opposition harsche Kritik geübt. So warf der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge der Koalition „erhebliche handwerkliche Mängel” vor. Kathrin Vogler von der Linken kritisierte die Pläne als unplausibel. Mehrere AfD-Abgeordnete riefen die Koalition dazu auf, den Menschen „ihre Freiheit und ihre Eigenverantwortung” zurückzugeben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die Regeln: „Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist – nicht mehr, aber auch nicht weniger.“ Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte über den von ihm mitentwickelten Entwurf: „Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote.”

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