Bundesverfassungsgericht

„Bundesnotbremse“ war verfassungsgemäß

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Berlin -

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ vom Frühjahr zurückgewiesen. Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien verhältnismäßig gewesen.

Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Gegen die Maßnahmen hatte es hunderte Beschwerden gegeben, mehrere Eilanträge – unter anderem gegen nächtliche Ausgangsbeschränlungen – hatten die Richter bereits im Mai zurückgewiesen.

Auch die Anordnung von Wechselunterricht und Schulschließungen sieht das Gericht als verhältnismäßig. Es wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein „Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung“ an, wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte.

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