Archivpflicht bis 2028

Bürgertest: Lauterbach verlängert Kontrollen

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Berlin -

Unterlagen zu durchführten Bürgertests nach Coronavirus-Testverordnung müssen voraussichtlich bis Ende 2028 aufbewahrt werden. Eine entsprechende Formulierungshilfe hat das Ministerium nach einem Bericht des „Spiegel“ zur Abstimmung an die anderen Ressorts gegeben.

Ende März hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags eine Verlängerung der Aufbewahrungspflichten gefordert. Dies endet eigentlich Ende des Jahres, doch die Abgeordneten wollen dem Robert-Koch-Institut (RKI) mehr Zeit zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Auszahlungen geben.

„Abrechnungsbetrug darf nicht zu schnell verjähren“, sagte Lauterbach dem „Spiegel“. „Die Aufsichtsbehörden der Länder sollten das als Motivation begreifen, Abrechnungsbetrüger intensiv zu verfolgen. Corona-Kriminelle dürfen sich nicht sicher fühlen.“

Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte ebenfalls eine längere Aufbewahrung der Unterlagen gefordert, mit denen Teststellen zum Nachweis einer korrekten Durchführung und Abrechnung ihre Leistungen dokumentieren müssen. „Die schon in diesem Jahr endende Frist gefährdet die Aufdeckung strafrechtlich relevanter Sachverhalte“, warnte die Behörde in einem Bericht für den Ausschuss.

Insgesamt 17,6 Milliarden Euro Steuergeld hatte der Bund für die Bürgertests bezahlt; nach Schätzungen des Bundeskriminalamtes gingen mindestens 1,2 Milliarden Euro an Betrüger. Lauterbach hatte das RKI 2022 beauftragt, die Abrechnungsdaten zu überprüfen; die für die Auszahlung verantwortlichen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hatten sich dazu nicht in der Lage gefühlt, obwohl sie selbst zuvor erhebliche Summen für den Verwaltungsaufwand einstreichen konnten.

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