Brandenburg: Maskenpflicht für Apotheker – aber nicht für Einzelhändler APOTHEKE ADHOC, 30.04.2020 15:13 Uhr
Schutzwände aus Plexiglas gehören in den meisten deutschen Apotheken mittlerweile zum Standard – genauso wie Atemschutzmasken. Beides zusammen empfinden viele Apothekenmitarbeiter aber als unsinnig und hoffen darauf, anders als die Kunden von der Maskenpflicht ausgenommen zu sein. In Brandenburg sind sie das allerdings nicht, erklärt das Gesundheitsministerium. Doch in manchen Supermärkten sieht das anders aus: Mitarbeiter sind dort nicht verpflichtet, selbst auch Masken zu tragen – das hat die Staatskanzlei dem Einzelhandelsverband bestätigt.
Theresia Weigel ist wütend. „Wir haben hier überall Plexiglas in der Apotheke und ein Personenleitsystem, das 1,50 Abstand garantiert – warum soll ich acht Stunden am Tag so eine Keimschleuder im Gesicht tragen?“, fragt die Inhaberin der Theresia-Apotheke in Schwielowsee. Doch das ist nicht mal, was sie am meisten wütend macht: „Im Rewe hier im Ort trägt kein Mitarbeiter eine Atemschutzmaske“, sagt sie. Darauf habe sie den Inhaber des Supermarkts angesprochen und eine Antwort erhalten, die sie verblüfft hat: Weil das für Mitarbeiter im Einzelhandel nicht verpflichtend sei.
Und das hatte er nicht so daher gesagt: „Er hatte selbst schon das Ordnungsamt am Hals“, sagt Weigel. Doch der Supermarktinhaber konnte seine Behauptung mit einem Schreiben des Handelsverbands Berlin-Brandenburg bestätigen. Dessen Hauptgeschäftsführer wandte sich nämlich am Montag mit einem Rundschreiben, das APOTHEKE ADHOC vorliegt, an seine Mitglieder und erklärte ihnen, der Verband habe „am Wochenende Rücksprache bei der Chefin der Staatskanzlei des Landes Brandenburg genommen und Übereinstimmung erzielt, dass die Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasenschutzbedeckungen in Verkaufsstellen nur für Kunden gilt“.
Die Mitarbeiter könnten auch anders geschützt werden, so der Verband. „Wir kennen im Einzelhandel weitere geeignete Maßnahmen, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere Kunden zu schützen.“ Das könnten technische Vorrichtungen wie Plexiglas sein, aber auch bauliche Maßnahmen oder auch Visiere sein. „Natürlich sind die sonstigen bereits bekannten Maßnahmen der Eindämmungsverordnung konsequent weiter einzuhalten.“
Bei der Apothekerkammer Brandenburg war dieser Vorgang bisher unbekannt. „Die Apothekerkammer Brandenburg hat vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eine strikte Auslegung der Maskenpflicht verkündet bekommen, an die sich die Mitarbeiter in den Apotheken halten müssen“, erklärt Geschäftsführerin Kathrin Fuchs auf Anfrage. Pflichtbewusst hat die Kammer deshalb ihre Mitglieder am Montag informiert, dass ab sofort „alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels [...] eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“ haben, wie sie in einem Rundschreiben aus der Verordnung der Landesregierung zitiert.
„Die Maskenpflicht gilt damit auch für Apotheken“, so die Kammer. „Nicht nur Patienten ab sechs Jahren, sondern auch das Personal der Apotheke muss in der Apotheke eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Installation von Plexiglasscheiben oder andere vergleichbare Maßnahmen – wie etwa das Tragen eines Visiers – entbinden nicht von der Maskenpflicht.“ Ob das wirklich so ist, darüber herrscht aufgrund der schwammigen Formulierung seitens der Landesregierung allerdings auch bei der Kammer noch Ungewissheit: „Wir haben bereits nachgefragt, ob die Maskenpflicht entbehrlich wird, wenn bereits andere Maßnahmen wie Plexiglas getroffen wurden“, sagt Fuchs. Eine Antwort hat sie noch nicht erhalten.
Ministerium und Staatskanzlei haben Anfragen dazu bisher nicht beantwortet. Für Weigel bleibt also vorerst nur, auf Rechtssicherheit zu hoffen. „Ich setze auch keine Maske mehr auf, nur noch wenn ich direkt an Kunden vorbeigehe“, sagt sie. „Ich stehe meinen Kunden schließlich nie so nahe gegenüber wie Mitarbeiter im Supermarkt.“ Jeden Tag mehrere Stunden mit Maske hinter einer Plexiglasscheibe zu stehen, leiste keinen Beitrag zu besserem Infektionsschutz, berge dafür aber umgekehrt die Gefahr, sich eher noch selbst eine Krankheit einzufangen, weil die Maske durch die feuchtwarme Atemluft ein hervorragender Keimherd sei. Sie würde allerdings gern einen Aushang in ihrer Apotheke anbringen, dass es rechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn die Mitarbeiter keine Masken tragen – worauf sie sich dabei berufen könnte, kann ihr allerdings noch niemand sagen.