Pharmaziestudium

BPhD: Kostenlose Masken für alle Studenten

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Berlin -

Alle Hochschulen sollen ihren Studenten Schutzmasken kostenlos zur Verfügung stellen. Das fordert der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) gemeinsam mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) in eine Stellungnahme zum Thema „Studierende während der Epidemischen Lage nationaler Tragweite schützen". Damit solidarisiert sich der BPhD nach eigenen Angaben mit Studierenden aller Studiengänge.

Mit der Einführung weitreichender Lockerungen der Hygienemaßnahmen in vielen Bundesländern beginne nun auch zunehmend die Präsenzlehre an den Hochschulen. Der BPhD und die bvmd fordern daher gemeinsam mit Studierendenvertretungen aus ganz Deutschland die Hochschulen auf, für einen adäquaten Schutz für Studierende zu Sorgen.

„Damit Studierende der Maskenpflicht während Präsenzveranstaltungen nachkommen und adäquat geschützt werden können, sollten die Hochschulen nicht nur Dozierenden, sondern auch den Studierenden Masken kostenfrei zur Verfügung stellen. Dies ist sowohl ihre rechtliche als auch moralische Verpflichtung“, fordert Ilias Essaida, Beauftragter für Gesundheitspolitik des BPhD. Auch fordern die Unterzeichnenden, dass Studierende, welche entweder selbst zu Risikogruppen gehören, beispielsweise durch Covid-19 relevante Vorerkrankungen, und Personen mit unvermeidbarem Kontakt zu Personen aus Risikogruppen angemessen geschützt werden müssen.

„Auch unter Studierenden sind circa 3,6 Prozent von Covid-19 relevanten Vorerkrankungen betroffen. Diese Studierende dürfen nicht einfach auf der Strecke gelassen werden", so Philip Plättner, Bundeskoordinator für Gesundheitspolitik der bvmd. „Es ist die Pflicht der Hochschulen, ihre Studierende zu schützen. Wir fordern daher alle Beteiligten auf, faire, sichere und flexible Möglichkeiten zu schaffen, um über 100.000 Studierende aus Risikogruppen in Deutschland zu schützen und ihnen gleichzeitig den Studienfortschritt möglichst ungehindert zu ermöglichen."

Erst kürzlich hatten Bundesregierung und Bundestag im Rahmen des 2. Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Flexibilisierung des Pharmaziestudiums beschlossen. „Aufgrund der weiterbestehenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist der Lehrbetrieb an den Hochschulen weiterhin nur eingeschränkt möglich. Dies hat auch Auswirkungen auf das Studium der Pharmazie“, heißt es in der Begründung.

Damit das Studium dennoch fortgeführt werden könne, werde wie für die Medizin und die Zahnmedizin nunmehr auch für die Pharmazie eine Abweichungsmöglichkeit von der entsprechenden Approbationsordnung vorgesehen. Demnach können „die Zeitpunkte, die Zulassungsvoraussetzungen und die Anforderungen an die Durchführung der einzelnen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung sowie die Anforderungen an die Durchführung der Ausbildungsabschnitte“ angepasst werden und „alternative Lehrformate“ eingeführt werden, „um die Fortführung des Studiums zu gewährleisten“.

„Die Regelungen ermöglichen eine Flexibilisierung des Ausbildungs- und Prüfungsgeschehens. Zudem wird klargestellt, dass zur Unterstützung oder zum Ersatz vorgeschriebener Lehrveranstaltungen alternative, insbesondere digitale Lehrformate vorgesehen werden können. Dies gilt sowohl für Vorlesungen und Seminare als auch für die praktischen Lehrveranstaltungen“, so der Änderungsentwurf weiter. Die Übergangsregelungen zum Pharmaziestudium sollen über den 31. März 2021 hinaus gelten. Andere Corona-Maßnahmen sind entsprechend befristet.

 

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