Booster: Infektionsreduzierende Effekte bei 30 Prozent dpa/APOTHEKE ADHOC, 17.11.2021 12:23 Uhr
Auffrischungsimpfungen auf breiter Front können nach Ansicht eines Berliner Corona-Modellierers den Trend der stark steigenden Corona-Zahlen umkehren. Er liefert konkrete Zahlen, die für einen spürbaren Effekt notwendig wären.
„Wir sehen in den Simulationen deutlich infektionsreduzierende Effekte, sobald circa 30 Prozent der Bevölkerung den Booster erhalten haben“, sagte Professor Dr. Kai Nagel von der Technischen Universität Berlin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Voraussetzung dafür sei, entsprechende Impfkapazitäten zu schaffen. „Optimalerweise würden wir wieder, wie im Sommer, mindestens ein Prozent der Bevölkerung pro Tag mit dem Booster impfen. Wenn wir diese 30 Prozent deutlich vor Weihnachten schaffen, dann bestehen Aussichten auf sinkende Inzidenzen zu Weihnachten.“ Bislang haben in Deutschland rund fünf Prozent der Menschen eine Auffrischungsimpfung erhalten.
In eine ähnliche Kerbe wie Nagel schlägt Dr. Christian Karagiannidis, Leiter des Intensivregisters der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi). Eine Million Auffrischimpfungen pro Tag wären nötig, um die Ausbreitung des Virus deutlich zu reduzieren, sagte Karagiannidis im am Dienstagabend ausgestrahlten NDR-Podcast „Das Coronavirus-Update“. „Davon sind wir im Moment weit entfernt.“ Einen Effekt der Booster-Impfungen könne man aber frühestens in vier Wochen erwarten. Er gehe davon aus, dass die vierte Welle erst im Frühjahr nächsten Jahres auslaufen werde.
Booster-Impfungen flexibel gestalten
Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen bitten die Vertragsärzte in einem aktuellen Brief darum, Flexibilität bei den Auffrischimpfungen zu zeigen. Der gemäß Zulassung vorgesehene Abstand von sechs Monaten zur vollständigen Immunisierung bei Personen ab 18 Jahren ist als zeitliche Richtschnur zu verstehen, der natürlich nicht tagesgenau einzuhalten ist.“
Daher könnten alle Patient:innen ab 18 Jahren – auch wenn sie nicht zu den Risikogruppen gemäß der aktuellen Stiko-Empfehlung wie ältere Personen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal gehören – zeitnah und auch vor Ablauf der sechs Monate im eigenen Ermessen geimpft werden. „Die jeweilige Impfentscheidung ist von der Zulassung gedeckt, haftungsrechtlich abgesichert und der entsprechende Anspruch in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes begründet.“