Sechs Monate als „Richtschnur“

Booster-Impfungen: Spahn und Gassen preschen vor APOTHEKE ADHOC, 17.11.2021 10:57 Uhr

Appell an die Ärzte: Jens Spahn und KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen bitten die Vertragsärzte um Flexibilität bei den Auffrischimpfungen. Foto: BaLL LunLa/shutterstock.com
Berlin - 

Der Wunsch nach einer Booster-Impfung, um die Schutzwirkung vor dem Winter noch einmal aufzufrischen, ist bei vielen Menschen groß. Vielerorts bilden sich lange Schlangen vor Praxen und Impfstellen. Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, haben die Vertragsärzte in einem aktuellen Brief darum gebeten, Flexibilität bei den Auffrischimpfungen zu zeigen.

Konkret geht es in dem Brief von Spahn und Gassen um den vorgesehenen Abstand von sechs Monaten zwischen Zweit- und Drittimpfung. Viele Menschen seien sich unsicher, ob ihr Schutz nicht vorher schon nachlassen könnte. Es kommt daher vermehrt zu Nachfragen für frühere Booster. Um das Pandemiegeschehen einzudämmen und möglichst viele Menschen zu schützen, seien Impfungen von bislang ungeimpften Personen ebenso wichtig wie die Auffrischimpfungen, erklären die beiden.

„Bei den Auffrischimpfungen möchten wir Sie, auch zur Vereinfachung der Abläufe, bitten, flexibel vorzugehen“, lautet der Appell an die Ärzte. „Der gemäß Zulassung vorgesehene Abstand von sechs Monaten zur vollständigen Immunisierung bei Personen ab 18 Jahren ist als zeitliche Richtschnur zu verstehen, der natürlich nicht tagesgenau einzuhalten ist.“

Daher könnten alle Patient:innen ab 18 Jahren – auch wenn sie nicht zu den Risikogruppen gemäß der aktuellen Stiko-Empfehlung wie ältere Personen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal gehören – zeitnah und auch vor Ablauf der sechs Monate im eigenen Ermessen geimpft werden. „Die jeweilige Impfentscheidung ist von der Zulassung gedeckt, haftungsrechtlich abgesichert und der entsprechende Anspruch in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes begründet.“

Wöchentliche Belieferung, bessere Vergütung

Um die Flexibilität in den Praxen zu erhöhen, habe man wieder auf eine wöchentliche Belieferung mit Impfstoff umgestellt. Zudem wurde mit der Änderung der Impfverordnung das Vergütungssystem weiterentwickelt. Seit Dienstag erhalten Ärzt:innen zusätzlich zu der bislang geltenden Vergütung 8 Euro für jede Impfung – also insgesamt 28 Euro. An Wochenenden und Feiertagen erfolgt ein weiterer Zuschlag von noch einmal 8 Euro auf dann insgesamt 36 Euro pro Impfung.