Bonpflicht: Apotheker zeigt sich selbst an APOTHEKE ADHOC, 20.03.2020 17:58 Uhr
Reinhard Rokitta war noch nie ein Freund der Bonpflicht. Weil er nicht einsieht, in der Corona-Krise auch noch Zettelchen auszudrucken, hat er sich jetzt selbst beim Bundesfinanzministerium angezeigt.
„Sehr geehrter Herr Finanzminister Scholz, mit Wirkung vom 20. März 2020, 14.58 Uhr, habe ich an meinen Kassen die automatische Bonausgabe entgegen dem Gesetz zur Belegausgabepflicht bis zum Widerruf der Pandemie abgeschaltet“, schreibt Rokitta. „Begründung: Meine Mitarbeiter und ich haben keine Zeit mehr, nicht mitgenommene Bonbelege der Kunden nach DSGVO zu vernichten.“
Aus seiner Sicht müssten alle unnötigen Betriebsausgaben für Bonrollen, Toner, Abnutzung von Geräten auf ein Mindestmaß reduziert werden. „Hiermit ist der Vorgang dokumentiert“, schreibt der Apotheker aus Bünde. „Nach dem Ende der Pandemie kann das hiesige Finanzamt gerne einen Termin zur Betriebsprüfung mit mir vereinbaren.“
Seit Tagen fordern Apotheker, dass – zumindest in der Corona-Krise – unnötiger bürokratischer Aufwand ausgesetzt wird. Die Abda will sogar eine Generalvollmacht, um Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung teilweise außer Kraft setzen zu können. Zumindest bei den Rabattverträgen gibt es Erleichterungen: Alle Kassen haben mittlerweile erklärt, dass Apotheken auch nicht rabattierte Arzneimittel abgeben können, wenn das Produkt des Rabattpartners nicht vorrätig ist. So soll den Patienten ein zweiter Weg in die Apotheke erspart bleiben.