Die Impfberatung und Impfung in der Apotheke sind umsatzsteuerfrei. Das hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach Rücksprache mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) gegenüber der Abda noch einmal klargestellt. Steuerberater waren schon davon ausgegangen, dass für das Impfen als sonstige heilberufliche Leistung keine Umsatzsteuer anfällt.
Schon am 7. Februar hatte die Abda beim BMG um eine entsprechende Klarstellung durch das BMF gebeten. Am 13. April antwortete das Ressort von Minister Karl Lauterbach (SPD) nunmehr, dass das BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die von den Apotheker:innen erbrachte Leistung in diesem Fall umsatzsteuerfrei ist. Umsatzsteuerfrei sei auch die in diesem Zusammenhang erfolgte Erstellung eines Covid-19-Impfzertifikats, teilt die Abda mit.
Natürlich müssen die Voraussetzungen für das Impfen erfüllt sein. Die impfberechtigten Personen muss ärztlich geschult sein und es müssen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Die Apotheke erhält im Zusammenhang mit den Covid-19-Impfleistungen dann folgende umsatzsteuerfreie Vergütung:
Die Softwarehäuser und die Rechenzentren wurden laut Abda über die Klarstellung zur Umsatzsteuer informiert. Steuerberater weisen ergänzend darauf hin, dass bei Einkäufen bezüglich der später steuerfrei erbrachten Leistungen analog ebenfalls keine Umsatzsteuer gezogen werden kann.
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